von Tanja Lindauer
Der Begriff Partei stammt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt so viel wie "Richtung", "Rolle" oder "Teil". Menschen, die in ganz unterschiedlichen Lebensbereichen gleiche oder ähnliche Ansichten teilen oder gemeinsame Interessen verfolgen, können sich zu einer Partei zusammenschließen.
Mit diesem Begriff sind nicht nur Parteien gemeint, wie wir sie in der Politik kennen. Auch wenn man einen Vertrag unterschreibt, gibt es Parteien, die so genannten Vertragsparteien. Meistens sind es dann zwei Parteien, die etwas vereinbaren und dies schriftlich festhalten. An diese Vereinbarung müssen sich dann alle Parteien halten. In einem Mietvertrag sind dies zum Beispiel die Vermieter auf der einen und die Mieter auf der anderen Seite. Jede Partei verfolgt unterschiedliche Ziele und bestimmte Parteien vertreten auch völlig gegenteilige Meinungen. Daher kann es auch zu einem Streit zwischen Parteien kommen, der notfalls vor Gericht gelöst werden muss.
Die politischen Parteien vertreten ebenfalls bestimmte Ansichten, wie beispielsweise der Staat geführt werden sollte, und verfolgen gemeinsame gesellschaftliche oder wirtschaftliche Interessen und Ziele. Wenn viele Menschen politisch die gleichen oder ähnliche Auffassungen vertreten, können sie eine Partei gründen. Beim so genannten Bundeswahlleiter in Wiesbaden muss man dann die nötigen Unterlagen einholen und ausfüllen. In einer Gründungsversammlung müssen die Mitglieder eine so genannte Satzung und ein Programm beschließen. In der Satzung werden verbindliche Regelungen niedergeschrieben und im Programm gemeinsamen Ziele festgehalten. Man bestimmt außerdem einen Vorstand und teilt dies dem Bundeswahlleiter mit.
Eine Partei soll sich auch für die Interessen ihrer Wähler einsetzen und zur "politischen Willensbildung" der Bürger beitragen. Damit ist gemeint, dass die Menschen in einem demokratischen Land zum Beispiel über politische Themen informiert werden, wichtige Debatten verfolgen können, ihr Interesse für Politik geweckt wird, sie sich eigene Meinungen bilden und auch selbst aktiv werden können. In Wahlen haben die Bürger dann die Möglichkeit, an politischen Entwicklungen mitzuwirken, indem sie bestimmten Parteien ihre Stimme geben. Die Parteien haben wiederum die Aufgabe, zu handeln und ihre Vorhaben und Ziele möglichst umzusetzen. Wenn die Menschen unzufrieden mit den Entscheidungen der gewählten Parteien sind, werden sie bei der nächsten Wahl wahrscheinlich einer anderen Partei ihre Stimme geben.
Parteien treffen sich regelmäßig, um ihre Ideen zu besprechen. Ihre Ansichten und Ziele fassen die Parteien in einem Parteiprogramm zusammen, das jeder lesen kann. Diese müssen auch mit den demokratischen Grundsätzen der Verfassung - in Deutschland das Grundgesetz - übereinstimmen. Die Finanzierung einer Partei ist klar geregelt und muss öffentlich einsichtig sein. Damit sollen Betrug, Missbrauch und Bestechlichkeit der Parteien verhindert werden. Die Parteien können sich über Spenden, Beiträge der Parteimitglieder und staatliche Mittel finanzieren. Je nach ihrem Einfluss und ihrer Bedeutung für die Gesellschaft erhält eine Partei nämlich auch öffentliche Staatsgelder, die jährlich im Februar bestimmt werden. Ausschlaggebend sind dabei der Stimmenanteil der Partei bei der letzten Wahl sowie die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Spenden, die sie erhalten hat.
Die Mitglieder einer Partei wollen natürlich Wähler gewinnen und versuchen, die Menschen von ihren politischen Inhalten zu überzeugen. Vor allem bei den Wahlen kämpfen sie um die Stimmen der Bürger. Bei Wahlveranstaltungen halten bestimmte Politiker der Parteien Reden und es werden Flugblätter sowie kleine Geschenke verteilt. Je mehr Abgeordnete die Parteien in das Parlament, also die Volksvertretung, entsenden können, desto mehr Einfluss haben sie. Wenn sich mehrere Parteien zusammentun, um gemeinsam auf eine Mehrheit der Stimmen zu kommen und regieren zu können, dann spricht man von einer "Koalition". Die anderen Parteien haben dann weniger Abgeordnete im Parlament und bilden die "Opposition" - so nennt man die Parteien, die nicht an der Regierung beteiligt sind.
In Deutschland herrscht ein "Mehrparteiensystem" - das heißt, es gibt viele verschiedene Parteien, da auch sehr unterschiedliche Meinungen und Interessen nebeneinander bestehen. Denn in einer Demokratie sollen möglichst viele verschiedene Ansichten gehört und vertreten werden. In Diktaturen und totalitären Regimen herrscht hingegen meist ein "Einparteiensystem" - eine einzige Partei hat also die alleinige Macht und lässt keine anderen Ansichten und Gruppierungen zu. Darüber hinaus gibt es auch ein "Zweiparteiensystem", das in einigen demokratischen Ländern wie den USA oder Großbritannien vorherrschend ist. Dabei stehen sich zwei große Parteien gegenüber - je nach Wahlergebnis stellt die eine die Regierung und die andere die Opposition. Kritisiert wird an einem solchen System oft, dass es den verschiedenen Meinungen und Interessen der Menschen in einer Gesellschaft nicht gerecht werden kann.
Allerdings besteht dieses Problem auch bei einem Mehrparteiensystem. So haben kleine Parteien in Deutschland nur sehr wenig Macht und besitzen kaum Mitspracherecht. Parteien, die nur eine kleine Wählerschaft haben und deren Einfluss sich zum Beispiel auf bestimmte Regionen begrenzt, nennt man auch "Rathaus-" oder "Splitterparteien". Im Parlament sind aber nur die Parteien vertreten, die in Wahlen eine Mindestanzahl an Stimmen erreichen. Im deutschen Bundestag sitzen daher nur Vertreter der "großen" Parteien: CDU/ CSU, SPD, Bündnis 90/die Grünen, die Linke und die FDP.
Öfters werden auch die Begriffe "links"/ "rechts" mit Parteien in Zusammenhang gebracht. Eine Partei kann politisch eher links, rechts oder auch in der Mitte angesiedelt sein. Aber was ist damit gemeint? Diese Begriffe gehen auf die Sitzordnung in einem Parlament zurück. Bereits 1849 orientierte man sich in der deutschen Nationalversammlung an dieser Anordnung, die an die Sitzordnung der Nationalversammlung in Frankreich nach der großen Revolution von 1789 angelehnt wurde. Bei dieser Versammlung wurden die Parteien in Links- und Rechtsgruppierungen unterteilt. Aus Sicht des Parlamentspräsidenten saßen links diejenigen, die als fortschrittlich galten und die Gesellschaft radikal ändern wollten. Rechts wurden die "konservativen" Parteien platziert, die kaum an Änderungen interessiert waren und die alten Verhältnisse aufrecht erhalten wollten. In der Mitte saßen die gemäßigten und freiheitlich-orientierten "liberalen" Politiker.
Der Deutsche Bundestag hat diese Sitzordnung beibehalten. Aus Sicht des Bundestagspräsidenten sitzen heute von links bis zur Mitte die eher "linken" Parteien. Zu ihnen gehören die Linke, die SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Von der Mitte bis nach rechts sitzen im Bundestag die CDU/CSU, die als "bürgerlich-konservativ" gilt, und die "liberal" ausgerichtete FDP. Die noch junge Piratenpartei, die immer mehr an Beliebtheit gewinnt, weigert sich hingegen, sich dieser Anordnung anzupassen.
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letzte Aktualisierung: 26.09.2013
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