von Andreas Fischer
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin und den Bundesministern und -ministerinnen. Jeder Minister hat eine bestimmte Aufgabe und einen speziellen Bereich, für den er zuständig ist: So beschäftigt sich das Familienministerium mit Fragen, die die Politik rund um die Familie betreffen, das Bildungsministerium mit Bildungsfragen oder das Finanzministerium mit Fragen zum Thema Geld und Haushalt.
Man bezeichnet die deutsche Bundesregierung auch als "Bundeskabinett". Der Bundeskanzler ist die einflussreichste Person im Kabinett und der mächtigste Politiker in Deutschland. Er oder sie bestimmt die Richtlinien der Politik im Land - man spricht auch von "Richtlinienkompetenz". Das Bundeskabinett berät auf seinen Sitzungen regelmäßig über wichtige politische Fragen. Bei Gesetzesänderungen kann es zum Beispiel einen Entwurf beschließen, der dem Bundestag dann vorgelegt wird.
Die Bundesregierung wird jeweils für vier Jahre gewählt und nach Ablauf finden dann neue Bundestagswahlen statt. Um die Regierung zu stellen, benötigt eine Partei oder ein Bündnis aus mehreren Parteien ("Koalition") die absolute Mehrheit, also über die Hälfte der Wählerstimmen. Diese Parteien verhandeln dann miteinander und halten die Ergebnisse in dem so genannten "Koalitionsvertrag" fest - dort steht genau, was ausgehandelt wurde, denn beide Bündnispartner haben die Pflicht, sich an die Vereinbarungen zu halten.
Der Bundeskanzler wird aber nicht direkt von den Wählern, sondern vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt. Die Bundestagsabgeordneten wählen den Kanzler für vier Jahre und im Anschluss finden Neuwahlen statt. Auch ein Kanzlerkandidat benötigt die absolute Mehrheit der Stimmen, um die Wahl zu gewinnen. Der gewählte Bundeskanzler schlägt dem Bundespräsidenten dann die Minister seiner Regierung vor.
Erfüllt ein Minister seine Aufgaben nicht zufriedenstellend oder möchte er das Amt nicht weiter ausüben, wird er aus der Bundesregierung entlassen und der Kanzler entscheidet über den Nachfolger im Amt. Genießt der Bundeskanzler kein Vertrauen mehr, dann kann das Parlament ein so genanntes "Misstrauensvotum" stellen: Die Abgeordneten stimmen dabei ab, ob der Bundeskanzler seine Arbeit überhaupt gewissenhaft ausübt. Wenn die Mehrheit sich gegen den Bundeskanzler entscheidet, entlässt der Bundespräsident den Kanzler. Gleichzeitig wird ein neuer Bundeskanzler als deutscher Regierungschef gewählt.
Weitere Informationen:
Die Politiker der Bundesregierung Die Parteien im Bundestag
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