von Tanja Lindauer
Das Wort "Kabinett" lässt sich von dem französischen Begriff "cabinet" ableiten und bedeutet so viel wie kleines Nebenzimmer, also ein kleiner, abgetrennter Raum. Früher empfing der Fürst seine engsten Vertrauten in einer kleinen Kammer, in einem Kabinett, um sich dort zu beraten.
Heute meint man mit dem Begriff "Bundeskabinett" die Personen, die die Regierungsspitze bilden. In Deutschland bezeichnet man auch die Bundesregierung als Kabinett. Das Kabinett setzt sich aus dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin und den Bundesministern und -ministerinnen zusammen. Jeder Minister hat eine bestimmte Aufgabe und einen bestimmten Bereich, für den er zuständig ist: Das Familienministerium kümmert sich um alle Fragen, die die Politik rund um die Familie betreffen, das Bildungsministerium um alle Bildungsfragen, das Finanzministerium um alle Fragen zum Geld und Haushalt und so weiter.
Das Kabinett muss über wichtige politische Fragen diskutieren und Entscheidungen fällen. Dies geschieht in den so genannten Kabinettssitzungen. Falls sich die Minister und der Kanzler oder die Kanzlerin nicht einig werden, dann hat der Regierungschef, also der Bundeskanzler, das letzte Wort. Was er oder sie entscheidet, gilt. Dies nennt man Richtlinienkompetenz. An dieser Richtlinie müssen sich dann alle orientieren.
Das Kabinett trifft sich jede Woche, meistens mittwochs, und diskutiert über die Entwicklungen in der Politik, Probleme, offene Fragen und nötige Veränderungen oder Verbesserungen. Damit die verschiedenen Ministerien auch eine gemeinsame Politik betreiben können, müssen sie sich regelmäßig treffen und austauschen. Wenn in der Politik etwas geändert werden muss, dann beschließt man dies in der Kabinettssitzung - man spricht von einem "Kabinettsbeschluss". Wenn zum Beispiel ein Gesetz geändert werden muss, dann wird im Kabinett ein Entwurf beschlossen und dann dem Bundestag vorgelegt.
Vielleicht hast du auch schon einmal das Wort "Schattenkabinett" gehört. Ein Schattenkabinett wird vor einer Wahl gebildet. Ein Kanzlerkandidat, also ein Politiker, der der nächste Bundeskanzler werden möchte, sucht sich während der Wahlphase die Politiker aus, mit denen er eine Regierung bilden möchte. Das nennt man dann "Schattenkabinett", denn es ist kein schon bestehendes, sondern ein mögliches zukünftiges Kabinett. Wenn der Kandidat dann gewählt wird, können die Mitglieder des Schattenkabinetts zu Ministern ernannt werden.
Das Bundeskabinett besteht zurzeit aus:
Heiko Maas (SPD): Bundesminister des Auswärtigen ("Außenminister")
Horst Seehofer (CSU): Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat ("Innenminister")
Dr. Katarina Barley (SPD): Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz ("Justizministerin")
Olaf Scholz (SPD): Bundesminister der Finanzen ("Finanzminister") sowie Vizekanzler
Hubertus Heil (SPD): Bundesminister für Arbeit und Soziales ("Arbeitsminister")
Peter Altmeier (CDU): Bundesminister für Wirtschaft und Energie ("Wirtschaftsminister")
Julia Klöckner (CDU): Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft ("Landwirtschaftsministerin")
Ursula von der Leyen (CDU): Bundesministerin der Verteidigung ("Verteidigungsministerin")
Dr. Franziska Giffey (SPD): Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ("Familienministerin")
Jens Spahn (CDU): Bundesminister für Gesundheit ("Gesundheitsminister")
Andreas Scheuer (CSU): Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur ("Verkehrsminister")
Svenja Schulze (SPD): Ministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ("Umweltministerin")
Anja Karliczek (CDU): Bundesministerin für Bildung und Forschung ("Bildungsministerin")
Gerd Müller (CDU): Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ("Entwicklungsminister")
Helge Braun (CDU): Chef des Bundeskanzleramts ("Kanzleramtsminister")
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letzte Aktualisierung: 03.11.2018
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