von Tanja Lindauer
Wenn man das 14. Lebensjahr vollendet hat, dann gilt man vor dem Gesetz als strafmündig. Das bedeutet, wenn man ab diesem Zeitpunkt eine Straftat begeht, wie zum Beispiel Diebstahl oder das vorsätzliche Zerstören von Gegenständen, dann kann man auch vor Gericht gestellt und bestraft werden. Der Staat ist nämlich der Meinung, dass Jugendliche ab 14 Jahren schon ausreichend zwischen Recht und Unrecht unterscheiden können, sodass sie für ihre Handlungen auch die Verantwortung übernehmen müssen.
Allerdings gilt für Jugendliche ein anderes Strafrecht als für Erwachsene. Dieses spezielle Strafrecht, das Jugendstrafrecht, gilt allgemein für Jugendliche bis 18 Jahre - oftmals greift das Jugendstrafgesetz aber auch noch bis zum 21. Lebensjahr. Personen zwischen 18 und 20 Jahren können nämlich sowohl unter das Erwachsenen- als auch unter das Jugendstrafrecht fallen. Junge Menschen in diesem Alter gelten als Heranwachsende. Welches Strafgesetz angewendet wird, hängt davon ab, ob man die betreffende Person schon als "erwachsen" einstuft oder nicht.
Das Jugendstrafrecht wurde in Deutschland 1974 eingeführt. Die jugendlichen Straftäter sollen durch dieses besondere Strafrecht den Unterschied zwischen richtig und falsch verstehen. Es geht nicht in erster Linie um die Bestrafung selbst, sondern darum, dass man lernt, wie man sich richtig verhält. Ein großer Unterschied zum Strafrecht der Erwachsenen ist, dass die jugendlichen Täter auch bei größeren Vergehen nicht sofort ins Gefängnis müssen, sondern sie werden zunächst meist verwarnt. Dies geschieht vor einem speziellen Gericht, dem Jugendgericht.
Das Jugendgericht ist, im Gegensatz zu den Verfahren für Erwachsene, nicht öffentlich. Das Gericht erteilt dann so genannte Auflagen, die der Jugendliche erfüllen muss. Es kann zum Beispiel sein, dass ein staffällig gewordener 15-Jähriger sich zur Strafe regelmäßig beim Gericht melden muss. Wenn jemand etwas Schlimmes anstellt, dann kann er auch unter Arrest gestellt werden. Oft muss der jugendliche Straftäter Sozialstunden leisten. Das heißt, er muss eine gemeinnützige Arbeit verrichten, ohne dafür Geld zu bekommen. Das können zum Beispiel Tätigkeiten wie Müll einsammeln, in Altenheimen helfen oder Straßen fegen sein.
Wenn aber ein Jugendlicher immer wieder straffällig wird, oder wenn jemand einen Mord begangen hat, dann kommt er auch ins Gefängnis. Bei schweren Verbrechen müssen die jungen Täter in der Jugendstrafanstalt bis zu zehn Jahre verbringen.
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letzte Aktualisierung: 04.12.2011
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