von Katharina Hahn
In Deutschland ist die wichtigste Grundlage für Strafe, dass eine Person schuldfähig ist. Das bedeutet, dass jemand nur dann für eine Tat bestraft werden kann, wenn man davon ausgeht, dass der Täter auch die Verantwortung für seine Taten tragen kann. Das kann er nur, wenn er die Folgen seines Handelns überblicken konnte und sich bewusst war, dass er damit Schaden anrichten konnte.
Im Strafgesetzbuch findet sich deshalb eine Regelung, die besagt, dass Kinder unter 14 Jahren nicht schuldfähig sind und deshalb nicht bestraft werden können. Es kann kein Strafverfahren gegen ein Kind eingeleitet werden - das bedeutet auch, dass keine Ermittlungen und Untersuchungen stattfinden können. Von einigen wird diese Regelung kritisiert und es gibt Menschen, die fordern, dass das Alter, ab dem man schuldfähig ist, herabgesetzt wird. Das Familiengericht kann aber auch andere Maßnahmen anordnen, wenn ein Kind unter 14 Jahren häufig oder extrem auffällig geworden ist. Zum Beispiel werden den Erziehungsberechtigten, das sind normalerweise die Eltern, Sozialarbeiter zur Seite gestellt oder ihnen wird im Extremfall das Sorgerecht entzogen.
Auch wenn Kinder noch nicht strafmündig sind und nicht vor Gericht gestellt werden, können sie ab sieben Jahren im Privatrecht "deliktfähig" sein - das bedeutet, dass sie beim Begehen der Tat durchaus zu der Einsicht fähig waren, dass ihre Handlung verboten ist und einem anderen schaden kann. In dem Fall können sie zumindest "schadensersatzpflichtig" sein. Zwischen sieben und zehn Jahren gilt dies jedoch noch nicht für den Straßenverkehr. Wenn man in diesem Alter einen Schaden durch einen Unfall mit einem Auto oder Schienenfahrzeug verursacht, ist man weder schuld- noch deliktfähig. Bei Kindern ist bei der Beurteilung einer solchen Deliktfähigkeit jedoch auch zu berücksichtigen, ob aufsichtspflichtige Personen, meist Eltern, Erzieher oder Lehrer, ihre Pflicht verletzt haben. In dem Fall sind diese zur Verantwortung zu ziehen und damit schadensersatzpflichtig.
Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind beschränkt strafmündig. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob sie zum Zeitpunkt, zu dem sie eine Tat begangen haben, von ihrer Entwicklung und Reife her in der Lage waren, das Unrecht ihrer Tat zu verstehen. Wenn das der Fall ist, werden sie nach dem Jugendstrafrecht bestraft. Dieses Sonderstrafrecht hat eine breitere Palette an möglichen Bestrafungen als das Strafrecht für Erwachsene. Denn das Ziel der Bestrafung von jungen Menschen, deren Persönlichkeit sich noch formt, ist vor allem eine erzieherische Wirkung. Die Strafe soll nicht dazu führen, dass der Jugendliche in seiner Entwicklung behindert wird. Zum Beispiel können Jugendliche dazu verurteilt werden, ohne Gegenleistung in sozialen Einrichtungen zu arbeiten. Auch Geldstrafen zur Schadensbegleichung können gegen Jugendliche verhängt werden, wenn sie schon arbeiten und Geld verdienen. Ebenso wird in entsprechenden Fällen angeordnet, dass der Täter sich in psychologische Behandlung oder in eine Psychiatrie oder eine Erziehungsanstalt begeben muss. Richter können bei Jugendlichen auch verschiedene Arten von Strafen kombinieren. Ebenso wie bei Kindern ab sieben Jahren können bei Jugendlichen natürlich auch, wenn sie als deliktfähig eingeschätzt werden, darüber hinaus privatrechtliche Schadensersatzforderungen dazu kommen.
Junge Erwachsene, die zum Tatzeitpunkt zwischen 18 und 21 Jahre alt waren, gelten strafrechtlich prinzipiell als Erwachsene. Dennoch wird bei jungen Menschen in diesem Alter geprüft, ob sie in ihrer Entwicklung eher einem Jugendlichen oder einem Erwachsenen gleichzustellen sind. Dann wird von Fall zu Fall entschieden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist.
In anderen Ländern wird die Strafmündigkeit von Kindern und Jugendlichen sehr unterschiedlich gehandhabt. In einigen asiatischen und afrikanischen Ländern, wie Indien, Thailand, Pakistan und Nigeria und Sudan beginnt die Strafmündigkeit schon mit sieben Jahren. In Argentinien, Spanien und Portugal hingegen werden Jugendliche erst mit 16 Jahren strafrechtlich verfolgt.
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