Beim Völkerrecht handelt es sich um eine Rechtsordnung, nach der sich alle Staaten der Welt zu richten haben. Es regelt die Beziehungen zwischen den Staaten und anderen, sogenannten Völkerrechtssubjekten, wie zum Beispiel von nichtstaatlichen, internationalen Organisationen (NGOs) wie Greenpeace, und soll jeden Staat der Erde gleichrangig machen. Dem Völkerrecht liegt die Charta der Vereinten Nationen als Basis zugrunde. In den Vereinten Nationen haben sich 193 Staaten zusammengeschlossen, die als ihre Hauptaufgabe die Sicherung des Weltfriedens und die Einhaltung des Völkerrechts sieht. Die Charta der UN (Abkürzung für „United Nations“, die englische Bezeichnung für die Vereinten Nationen) ist der Gründungsvertrag und somit die Verfassung der UN. Verstößt ein Staat gegen das Völkerrecht, können gegen ihn Sanktionen, also Strafen, zum Beispiel wirtschaftlicher Natur, verhängt werden.
Ein wichtiger Grundsatz des Völkerrechts ist die ebenfalls von der UN formulierte Menschenrechtserklärung. Diese soll die Gleichheit aller Menschen unabhängig von ihrer Hautfarbe, ihrer Religion oder ihrer politischen Meinung sicherstellen. So ist auch einer der Grundsätze des Völkerrechts, dass alle Menschen frei und mit gleichen Rechten geboren sind. Ein weiterer Grundsatz ist das Verbot für Staaten, die das Völkerrecht anerkennen, als erste einen anderen Staat mit kriegerischen Mitteln anzugreifen oder sich in ihre inneren, politischen Angelegenheiten einzumischen.
Der Begriff „Völkerrecht“ ist eine Übersetzung der lateinischen Bezeichnung „ius gentium“. Im römischen Reich meinte das „Völkerrecht“ noch die Klärung von Streitigkeiten in Verkehrsfragen zwischen einem römischen Bürger und einem Menschen, der kein römisches Bürgerrecht besaß. Der Niederländer Hugo Grotius gilt als einer der Begründer des modernen Völkerrechts. Er legte im Jahre 1625 mit seinem Werk „Über das Recht des Krieges und des Frieden“ einen der Grundsteine für das Völkerrecht. Einer der ersten großen Verträge, die im heutigen Sinne des Völkerrechts unterzeichnet wurden, war der Westfälische Frieden. Im Jahre 1648 unterzeichneten zahlreiche europäische Herrscher in Münster und Osnabrück diesen Vertrag und sorgten damit für das Ende des Dreißigjährigen Krieges.
Das Völkerrecht fußt auf internationalen Verträgen, Abkommen und Konventionen, die unterschiedliche Fragestellungen zum Thema haben. Dazu gehören zum Beispiel die Anerkennung von Staatsgebieten als unabhängige Staaten und die Regelung von kriegerischen Auseinandersetzungen. Des Weiteren soll mit dem Völkerrecht schlichtend in Streitigkeiten zwischen Staaten gehandelt oder Fragen des internationalen Handels beantwortet werden. Aus diesem Grund muss dem Völkerrecht ein ständiger diplomatische Austausch zwischen den einzelnen Ländern zugrunde liegen.
Das Völkerrecht besteht aus unterschiedlichen Sachgebieten. Zu diesen gehören zum Beispiel der Schutz der Menschenrechte und die Klärung unterschiedlichster Rechtsgebiete wie beispielsweise dem Luft- und Weltraumrecht, das sich mit allen Vorhaben in der Luft und im Weltraum beschäftigt, oder dem Umweltrecht. In all diesen Sachgebieten wurden viele Verträge jeweils von einer unterschiedlich großen Anzahl von Staaten abgeschlossen.
In der Praxis kommt es häufig zu Konflikten, die das Völkerrecht betreffen. Dies passiert zum Beispiel, wenn in einem Staat schwere Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Es ergibt sich die Frage, ob es anderen Ländern erlaubt ist einzugreifen und die Menschen zu retten. Einer der Grundsätze des Völkerrechts besagt jedoch eigentlich, dass man sich eigentlich nicht in innere Angelegenheiten eines Staates einmischen darf. Die gleiche Problematik ergibt sich, wenn Staatsangehörige eines Landes, in einem anderen Land verfolgt oder bedroht werden und der Staat, aus dem die Menschen kommen, helfen möchte, seine Staatsbürger in Sicherheit zu bringen. Ob nun dennoch ein Eingreifen erlaubt werden kann, wird daher durch das Völkerrecht geklärt.
Zudem gibt es keine Gerichte, die über die Einhaltung des Völkerrechts wachen. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag in den Niederlanden, der sich mit völkerrechtlichen Fragen beschäftigt, darf nur eingeschaltet werden, wenn beide betroffenen Parteien dies erlauben. Auch gibt es keine internationale Polizei, die die Einhaltung des Völkerrechts in den einzelnen Staaten überwachen kann.
Völkerrechtsfragen am Beispiel der Krim
Anfang 2014 wurde die ukrainische Halbinsel Krim nach einem umstrittenen Referendum (Volksentscheid) an Russland angegliedert. Viele Politiker weltweit sahen darin einen Verstoß gegen das Völkerrecht, da es sich um eine Annexion, also eine gewaltsame Übernahme, der Krim durch Russland gehandelt habe. Russland habe laut der deutschen Bundesregierung die Grundlagen des Völkerrechts, das Verbot eines militärischen Erstangriffs und die Übernahme eines fremden, staatlichen Gebiets, gebrochen. Anschließend verhängten viele Länder weltweit als Strafe Sanktionen gegen Russland.
Andere Menschen bewerten den Vorgang jedoch nicht als Annexion, sondern als Sezession, womit eine friedliche Abspaltung von der Ukraine gemeint ist. Sie sind der Meinung, dem Anschluss der Krim an Russland sei kein Bruch des Völkerrechts vorausgegangen, da eine große Mehrheit der Bevölkerung der Krim im Referendum dafür gestimmt habe. Allerdings sind die Umstände, unter denen das Wahlergebnis zustande gekommen ist, zumindest fragwürdig. Zudem war nach Meinung vieler Rechtsexperten das Referendum selbst bereits verfassungswidrig und hätte daher gar nicht stattfinden dürfen.
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