von Britta Pawlak
Menschenrechte legen fest, welche Rechte jeder Mensch auf der Welt haben sollte - unabhängig davon, in welchem Land er lebt oder sich gerade aufhält. Ein grundlegendes Menschenrecht, das zum Beispiel auch in der deutschen Verfassung festgehalten ist, gewährt jedem Menschen das Recht auf "körperliche Unversehrtheit" - er darf also nicht misshandelt oder gefoltert werden. Auch das Recht auf Menschenwürde ist ein solches Grundrecht.
Bürgerrechte werden zwar auch zu den Grundrechten gezählt, sie beziehen sich jedoch auf die Staatsbürger eines bestimmten Landes und beschreiben alle Rechte, die nur die Bürger eines Staates haben - Menschen, die sich für kurze Zeit in einem Land aufhalten, oder Migranten mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft sind von diesen Rechten ausgeschlossen. Das Zusammenleben der Bewohner eines Landes ist durch bestimmte Gesetze geregelt, die vorschreiben, welche Rechte und Pflichten sie haben. Neben den Menschenrechten sind auch die Bürgerrechte in der Verfassung niedergeschrieben - gemeinsam bilden sie die Grundrechte nach dem deutschen Grundgesetz.
Bürger haben in demokratischen Staaten wie Deutschland zum Beispiel das Recht, sich zu versammeln und gegen etwas zu protestieren - man nennt das "Versammlungsfreiheit". Mittels solcher Demonstrationen können sie auf Missstände und Ungerechtigkeiten aufmerksam machen oder ihren Ärger über politische Bestimmungen äußern. Das heißt allerdings nicht, dass es Ausländern umgekehrt verboten ist, überhaupt Demonstrationen abzuhalten. Sie können sich allerdings nicht auf das Recht der Versammlungsfreiheit berufen. Weiterhin haben Staatsbürger eines Landes das Recht der freien Berufswahl. Ein sehr wichtiges Bürgerrecht ist das Recht zu wählen - wer hingegen kein Staatsbürger des Landes ist, darf an der Wahl nicht teilnehmen. Damit gewährt der Staat seinen Bürgern, politisch mitzuentscheiden - die Staatsbürger haben also einen Einfluss darauf, welche Politiker an die Macht kommen und welche Parteien ihr Land regieren.
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