von Sebastian Zender
Das Wort "Asyl" stammt aus dem Griechischen, wo es so viel wie "sicher" bedeutet. Heute meint man damit zumeist Schutz vor Gefahr und Verfolgung. Denn in zahlreichen Ländern werden Menschen aufgrund ihres Glaubens oder ihrer politischen Einstellungen verfolgt, verhaftet, gefoltert oder sogar getötet. Diese Menschen flüchten deshalb aus ihrer Heimat und bitten in anderen Staaten um Asyl. Viele demokratische Länder haben das Recht auf Asyl in ihrer Verfassung festgehalten.
Auch in Deutschland ist das Asylrecht im Grundgesetz niedergeschrieben. Während der Zeit des Nationalsozialismus nahmen viele Länder, wie beispielsweise die USA, deutsche Flüchtlinge auf und gewährten ihnen Schutz. Unter diesem Eindruck schrieben die Mütter und Väter des Grundgesetzes folgende vier Worte in den Artikel 16: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Deutschland, so die Botschaft des Artikels, sollte für alle Menschen, die in ihren Herkunftsländern aus politischen Gründen um ihre Gesundheit oder ihr Leben fürchten mussten, eine Zufluchtsstätte sein. Das einst weltweit offenste Asylrecht gewährte allen, die glaubten, Anspruch darauf anmelden zu können, zumindest bis zur Entscheidung über ihren Antrag einen sicheren Aufenthalt. Auch in der DDR war das Asylrecht in der Verfassung verankert - vor allem Flüchtlinge aus Spanien, Chile und Griechenland wurden bis Mitte der siebziger Jahre aufgenommen. Die BRD und die DDR gehörten außerdem zu den mittlerweile 144 Unterzeichnerstaaten der "Genfer Flüchtlingskonvention", die vorschreibt, Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen zumindest vorübergehend Schutz zu gewähren.
Anfangs nahmen nur wenige Menschen das Asylrecht der Bundesrepublik in Anspruch. Bis Anfang der siebziger Jahre stammten die meisten Asylanträge von Flüchtlingen aus den ehemals kommunistischen Staaten des "Ostblocks". Ihre Aufnahme galt nicht nur aus menschlichen Gründen als geboten, sondern war auch ein politischer Faktor im Wettstreit des kommunistischen Systems in Osteuropa und des demokratisch-kapitalistischen Systems in Westeuropa. Gegen Ende der siebziger Jahre stiegen die Zahlen der Asylanträge deutlich an. Als Reaktion wurde die Asylvergabe zunächst in der Praxis stark eingeschränkt. Schließlich wurde der Begriff der politischen Verfolgung auch gesetzlich immer enger gefasst - so galt zum Beispiel selbst Folter, wenn sie in einem Verfolgerstaat als Bestrafung für die Inanspruchnahme verbotener demokratischer Grundrechte üblich war, nicht mehr als Asylgrund.
1991 wurde der Zuzug von Aussiedlern begrenzt. 1993 trat dann auch ein wesentlich strengeres Asylrecht in Kraft. Zum einen haben seitdem alle Flüchtlinge, die aus so genannten "verfolgungsfreien" Ländern kommen, kein Recht mehr auf Asyl. Auf der Liste dieser Länder stehen allerdings auch Staaten, die nicht gerade für die vorbildliche Achtung der Menschenrechte bekannt sind. Zum anderen darf niemand mehr einen Asylantrag stellen, der über einen so genannten "sicheren Drittstaat" nach Deutschland eingereist ist und daher, so der Gedanke dahinter, auch dort eine Aufnahme hätte beantragen können. Alle an Deutschland angrenzenden Länder gelten als solche "sicheren Drittstaaten". Diese höheren gesetzlichen Hürden haben - zusammen mit verschärften Kontrollen an den Grenzen - dazu geführt, dass sich die Einwandererzahlen in Deutschland deutlich reduziert haben.
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