Das so genannte Misstrauensvotum ist ein Begriff aus der Politik und findet in einem Parlament Verwendung, wenn es der Meinung ist, dass die gesamte Regierung oder einzelne Minister nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit in angebrachter Art und Weise durchzuführen. Dann kann ein Antrag zu einem Misstrauensvotum gestellt werden, wodurch der jeweiligen Regierung oder den Mitgliedern, gegen die das Votum gestellt wurde, das Vertrauen entzogen wird, so dass sie zum Rücktritt gezwungen sind.
Das Wort "Votum" kommt dabei aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie "Stimme" oder "Urteil", wird aber auch verwendet, wenn man eine Art von Abstimmung bezeichnen möchte. Bei einem Misstrauensvotum müssen alle Abgeordneten eines Parlamentes darüber abstimmen, ob sie einem Mitglied des Parlamentes oder sogar der gesamten Regierung ihr Misstrauen aussprechen oder ob diese weiterhin im Amt bleiben können. Erst wenn eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten in diesem Votum mit "Ja" gestimmt haben, ist das Misstrauensvotum erfolgreich. Gegen welche Personen eines Parlamentes ein Misstrauensvotum durchgeführt werden kann, wird in der jeweiligen Verfassung eines Staates geregelt.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einem "destruktiven" und einem "konstruktiven" Misstrauensvotum. Bei einem destruktiven Misstrauensvotum wird einer Regierung oder einer einzelnen Person im Parlament das Misstrauen ausgesprochen, ohne dass damit gleichzeitig die Wahl eines Nachfolgers verbunden ist. Ein konstruktives Misstrauensvotum sorgt hingegen dafür, dass die Stelle neu besetzt wird und ein neuer Kandidat gewählt wird. Während durch ein destruktives Misstrauensvotum gezeigt wird, dass ein Parlament mit der Arbeit eines Ministers oder einer ganzen Regierung unzufrieden ist, wird bei einem konstruktiven Votum gleichzeitig eine neue Ausrichtung der Regierung durchgeführt und verhindert, dass die Regierung eines Staates lange Zeit ohne Führung bleibt.
In Deutschland ist ausschließlich das konstruktive Misstrauensvotum erlaubt. Es ist im Grundgesetz, in Artikel 67, verankert. Zudem ist es in Deutschland nur möglich, gegen den Bundeskanzler, jedoch nicht gegen einzelne Minister oder Mitglieder des Bundestages ein Misstrauensvotum zu beantragen. Bei einer tatsächlichen Mehrheit eines solchen Votums im Bundestag hat anschließend der Bundespräsident die Aufgabe, den Bundeskanzler und damit einhergehend seine Regierung zu entlassen.
Im Gegensatz zum konstruktiven Misstrauensvotum, das nur vom Parlament selbst veranlasst werden kann, gibt es in Deutschland auch noch die so genannte Vertrauensfrage, die vom Bundeskanzler an das Parlament gestellt werden kann. Dabei überprüft der Bundeskanzler, ob er noch immer das Vertrauen der Mehrheit aller Abgeordneten im Bundestag in seine Arbeit hat und ob sie ihn noch immer als Bundeskanzler akzeptieren. Wenn sich eine Mehrheit bei der Vertrauensfrage dafür ausspricht, dass sie den Bundeskanzler nicht mehr länger im Amt sehen möchten, müssen der Kanzler und seine Regierung zurücktreten. Während bei einem Misstrauensvotum also die Initiative zur Überprüfung der Regierungsfähigkeit vom Parlament ausgeht, so wird die Vertrauensfrage nur vom Bundeskanzler persönlich gestellt.
In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gab es bisher zwei Misstrauensvoten. Das erste wurde im Jahre 1972 gegen die Regierung von Bundeskanzler Willy Brandt beantragt. Der SPD-Politiker Brandt hatte in Verhandlungen mit osteuropäischen Staaten einige Verträge ausgearbeitet, die die Situation zwischen der Bundesrepublik und der DDR und anderen Staaten der Sowjetunion entschärfen sollten. Doch mehrere Parteigenossen der SPD waren mit diesen sehr unzufrieden und liefen in die CDU über, die zu dieser Zeit die Opposition stellte. Rainer Barzel, der Führer der Opposition, nahm diese Unruhen in der SPD zum Anlass, ein konstruktives Misstrauensvotum zu beantragen, durch das er selbst Bundeskanzler werden sollte. Doch zur nötigen Mehrheit fehlten nur zwei Stimmen. Später stellte sich heraus, dass diese beiden Abgeordneten von der DDR mit 50.000 DM bestochen worden waren. Der DDR waren die Ostverträge und der Verbleib von Kanzler Brandt sehr wichtig. So scheiterte das erste Misstrauensvotum.
Beim zweiten Misstrauensvotum im Jahre 1982 wurde dem amtierenden Kanzler Helmut Schmidt vorgeworfen, dass er die Streitigkeiten und Uneinigkeit zwischen den Regierungsparteien SPD und FDP nicht schlichten konnte. Zudem führten schwere wirtschaftliche Probleme und die steigenden Öl-Preise dazu, dass sich die SPD und die FDP völlig überwarfen. Als Reaktion darauf veranlasste die CDU, die zusammen mit der FDP eine neue Regierung bilden wollte, ein Misstrauensvotum gegen Schmidt. Anders als noch im Jahre 1972 war das Votum nun erfolgreich. Schmidt und seine Regierung waren am Ende und Helmut Kohl wurde zum neuen Bundeskanzler gewählt.
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