von Felicia Chacón Díaz und Björn Pawlak
Das Wort Amnestie ist altgriechisch und bedeutet "Vergessen" oder "Vergeben". Gemeint ist, dass die Strafe für eine Straftat ausgesetzt wird, der oder die Straftäter also unbehelligt davon kommen. Besonders nach Bürgerkriegen wird häufig eine Amnestie vereinbart, um ein Zeichen für die Versöhnung der Menschen zu setzen. Anders als bei der Begnadigung, also Straffreiheit für einen Einzeltäter, ist die Amnestie ein juristischer Akt, bei dem ganze Gruppen von Tätern durch die Rechtsinstanzen eines Staates freigesprochen werden.
Die Amnestie findet zumeist keine Anwendung für "gewöhnliche" Verbrechen wie Diebstahl oder Betrug. Die Amnestie ist stärker als die Begnadigung, da man die Täter hier auch von moralischer Schuld praktisch frei spricht. Im Fall der Amnestie tut man so, als ob die Verbrechen überhaupt nicht stattgefunden hätten. Aber warum tut man das eigentlich? Das Argument lautet häufig, dass es in unübersichtlichen politischen Zeiten zu Verbrechen auf allen Seiten der Konfliktparteien gekommen ist und man nun nicht mehr feststellen kann, wer zur Verantwortung zu ziehen ist. Amnestie ist also nicht nur eine Aussetzung der Strafe, sondern die Verantwortung für ein Verbrechen selbst soll "ausgelöscht" werden.
Oft schützen sich ehemalige Regierungsvertreter und die Armee eines von Bürgerkrieg heimgesuchten Landes durch eine solche Amnestiegesetzgebung, um nach einer politischen Neuordnung nicht strafrechtlich verfolgt zu werden - so geschah es zum Beispiel in Guatemala oder El Salvador. Die Amnestie ist bei der Neuordnung nach einem Bürgerkrieg oft ein Problem für die Opfer, die miterleben müssen, wie ihre Peiniger ohne Bestrafung davon kommen und oft noch weiterhin Machtpositionen besetzen. Dennoch scheint die politische Amnestie manchmal notwendig zu sein, um überhaupt einen Frieden zu ermöglichen. Durch sie wird den Konfliktparteien ermöglicht, einander zu begegnen und nach Möglichkeit friedliche Lösungen zu finden.
Nach internationalem Recht können besonders schwerwiegende politische Verbrechen wie "Völkermord" ("Genozid") und "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" (darunter fällt Versklavung, Verrtreibung, Folter oder Vergewaltigung) nicht einfach durch eine Amnestie ausgeblendet werden. Staaten, die Menschenrechtsabkommen unterschrieben haben, können für eine "unverhältnismäßige" Anwendung des Prinzips der Amnestie vor dem "Internationalen Strafgerichtshof" dafür belangt werden.
Der Internationale Strafgerichtshof ist eine ständige juristische Einrichtung, welche sich in den Haag in den Niederlanden befindet. Er wurde 2002 gegründet und soll seitdem Personen, die wegen Völkermordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit politisch zur Verantwortung gezogen werden, den Prozess machen. Es wird allerdings angezweifelt, dass der Internationale Strafgerichtshof allen Fällen überhaupt nachgeht.
Mächtige Staaten wie die USA, China und Russland verweigern dem Internationalen Strafgerichtshof komplett die Zusammenarbeit. Angeklagt sind häufig die Diktatoren von so genannten Entwicklungsländern, während Kriegsverbrechen im Verantwortungsbereich von mächtigen Staaten wie Großbritannien und den USA (zum Beispiel im Rahmen der militärischen Besetzung des Iraks) nicht thematisiert werden. Es gibt andere Organisationen wie "Amnesty International", die sich mit weltweiten Menschenrechtsverletzungen auseinandersetzen.
Ein wichtiger Text stammt von den Vereinten Nationen, die im Jahr 1948 die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" verabschiedeten. Dieses Dokument gilt als wichtige Grundlage in der Menschenrechtsdiskussion. Dort heißt es unter anderem: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren."
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