von Tanja Lindauer und Britta Pawlak
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) ist das höchste Gericht in Deutschland. Es befindet sich in Karlsruhe. Es wurde 1951 gegründet und bezog zunächst das Prinz-Max Palais. 1969 zog es dann in ein eigens für das Gericht gebautes Gebäude um. Der Name verrät dir, dass dieses Gericht etwas mit der Verfassung zu tun hat. Die Verfassung eines Landes regelt, dass die Menschen friedlich zusammenleben - sie haben deshalb bestimmte Regeln und Pflichten, die darin niedergeschrieben sind. In Deutschland ist dies das Grundgesetz.
Wenn ein Bürger oder eine Bürgerin der Meinung ist, dass ein Gesetz der Verfassung widerspricht, kann er vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Das BVG überprüft dann die Klage und entscheidet, ob tatsächlich Handlungsbedarf besteht und das Gesetz geändert oder sogar abgeschafft werden muss. Das Gericht ist also der "Beschützer der Verfassung" und es hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Wenn jemand zum Beispiel glaubt, dass er in seiner Freiheit eingegrenzt wird, etwa bei der Kleidungswahl, dann kann er vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das Gericht in Karlsruhe trägt dazu bei, dass die Demokratie in Deutschland gewährleistet wird und die Menschen- und Bürgerrechte eingehalten werden. Die Richter entscheiden "im Namen des Volkes".
Das Gericht kann zudem über ein Parteienverbot entscheiden - also politische Parteien verbieten, wenn diese sich nicht an das Grundgesetz halten. Auch wenn bei einer Wahl betrogen wird, muss sich das Gericht um den Vorfall kümmern, das nennt man "Wahlprüfverfahren". Das BVG grenzt somit auch die staatliche Macht ein, deshalb bezeichnet man Deutschland als "Rechtsstaat". Das Bundesverfassungsgericht ist unabhängig von den anderen wichtigen Verfassungsorganen wie der Bundesregierung, dem Bundestag, Bundesrat und dem Bundespräsidenten und ihnen gleichgeordnet.
Das Bundesverfassungsgericht hat also bei allen Streitigkeiten über die Verfassung das letzte Wort. Finden diese zwischen den höchsten Verfassungsorganen wie der Bundesregierung und dem Bundestag statt, spricht man von einem "Organstreit". Streiten sich der Bund und die Bundesländer oder die Länder untereinander, nennt man das "föderalen Streit". Werden rechtliche Regelungen vom BVG daraufhin überprüft, ob sie auch mit dem höchsten Recht der Verfassung vereinbar sind, heißt das "Normenkontrolle".
Jeder Bürger hat außerdem das Recht, wenn er mit dem Urteilsspruch eines Gerichtes nicht einverstanden ist, in Berufung zu gehen und sich an das Bundesverfassungsgericht zu wenden. Das Urteil, das dann gefällt wird, ist endgültig und kann nicht mehr geändert werden. Manchmal fällt das Bundesverfassungsgericht Urteile, mit denen nicht alle Menschen einverstanden sind, die aber dem Sinn der Gerechtigkeit dienen sollen. Zum Beispiel waren viele Menschen in Bayern empört, als entschieden wurde, dass auch homosexuelle Menschen heiraten dürfen.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts können einmalig für eine Amtszeit von zwölf Jahren gewählt werden. Danach können sie nicht mehr wiedergewählt werden. Das BVG setzt sich aus zwei "Senaten" zusammen, die jeweils über acht Richter verfügen. Sie werden zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Der Präsident und sein Stellvertreter werden im Wechsel von diesen Bundesorganen gewählt. Jeweils drei Mitglieder von jedem der beiden Senate des BVG werden von Richtern der obersten Bundesgerichte gewählt.
An diesem speziellen Gericht tragen die 16 Richter und Richterinnen rote Roben, damit unterscheiden sie sich von denen anderer Richter. Die Roben wurden in den 1950er Jahren speziell für das Bundesverfassungsgericht entworfen, um so zu zeigen, dass es sich dabei um ein eigenständiges und wichtiges Organ des Staates handelt. Bei dem Entwurf hat man sich an den Roben der Richter aus dem 15. Jahrhundert in Florenz orientiert. Die Richter tragen zudem auch keine Krawatte, sondern so genannte Jabots - das sind weiße Halsbinden.
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