Bankrott ist eine Bezeichnung aus der Wirtschaftssprache. Ist ein Unternehmen bankrott, so bedeutet das, dass die Firma kein Geld mehr hat und zahlungsunfähig ist. Oftmals spricht man auch davon, dass eine Firma pleite oder insolvent ist. Bankrott gehen können aber nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen oder sogar ganze Staaten.
Wie viele Begriffe im Bankenwesen, stammt das Wort "Bankrott" aus dem Italienischen. Denn in italienischen Handelsstädten entstanden im Mittelalter die ersten Banken. "Banca" war ursprünglich der Tisch, auf dem die Geldstücke gezählt und getauscht wurden. Der Begriff "Bankrott" leitet sich von "Banca rotta" ab, was soviel wie zerbrochene oder kaputte Bank bedeutet. War ein Bankier nämlich zahlungsunfähig und hatte kein Geld mehr, wurde sein Tisch (seine Bank) von den Behörden mit einer Axt entzwei geschlagen. Das bedeutete das Aus für den Geldhändler und jeder konnte sehen, dass dieser Mann mit seinem Geschäft am Ende war.
Ist ein Unternehmen oder eine Person bankrott, so steht kein Geld mehr zur Verfügung, um fällige Ausgaben zu bezahlen. Das Unternehmen kann dann aus seinen Einnahmen nicht mehr die Schulden gegenüber anderen Geschäftspartnern bezahlen. Kommt es soweit, dann muss das Unternehmen aufgelöst werden. Dabei werden die Sachen, die noch einen Wert haben, von einem so genannten Insolvenzverwalter verkauft. Dieser wird von einem Gericht bestimmt. Das Geld aus dem Verkauf erhalten dann diejenigen, denen das pleite gegangene Unternehmen noch Geld schuldete. Man spricht in diesem Zusammenhang von Forderungen gegenüber dem Unternehmen. Meistens reicht das Geld aber nicht aus, um alle Forderungen zu bezahlen, sodass oft einige Leute leer ausgehen.
Im Rechtswesen wird der Bankrott auch als "Insolvenz" bezeichnet und in der Insolvenzordnung geregelt. Das Wort kommt von dem lateinischen Begriff "insolvens", was "nicht-lösend" bedeutet - gemeint ist hier, dass man seine Schuldscheine nicht einlösen kann. In Österreich und der Schweiz spricht man auch von "Konkurs". Wenn jemand absichtlich seine Firma pleite gehen lässt oder kurz vor der Insolvenz seiner Firma noch Teile des Unternehmens in Sicherheit bringen will, wird er nach den Paragrafen des Strafgesetzbuches bestraft.
So wie ein Unternehmen kann auch eine Person oder sogar ein ganzer Staat bankrott gehen. Wenn sich Privatpersonen so hoch verschulden, dass sie es nicht mehr schaffen, ihre Schulden zu begleichen, können sie beim Amtsgericht eine so genannte Privatinsolvenz beantragen. Die Privatinsolvenz hat zur Folge, dass das gesamte monatliche Einkommen, das über 1.028,89 Euro liegt, vom Gericht eingezogen wird. Dieses Geld wird dann an die Leute verteilt, bei denen die Person Schulden hat. Die Privatinsolvenz für den normalen Bürger dauert sechs Jahre. Erst danach werden ihm alle Schulden gestrichen. Jedes Jahr beantragen in Deutschland etwa 100.000 Menschen Privatinsolvenz.
Aber auch ganze Staaten können bankrott gehen. Das ist der Fall, wenn der Staat die Gehälter seiner Bediensteten, die Renten für Angestellte und Pensionen für Beamte sowie das Geld, das er den Banken schuldet, nicht mehr bezahlen kann. Zu dieser Situation kann es kommen, wenn ein Staat viele Jahre lang mehr Geld ausgibt, als er einnimmt. Ein Staatsbankrott hat außerdem zur Folge, dass der Staat neben den laufenden Kosten für den gesamten öffentlichen Bereich auch kein Geld mehr zur Verfügung hat, um Aufträge wie Straßenbau oder andere Bauprojekte zu finanzieren. In der Folge werden viele Menschen arbeitslos. Für einen bankrotten Staat ist es zudem sehr schwierig, sich neues Geld bei den Banken zu leihen, da diese befürchten, dass der Staat das Geld nicht zurückzahlen kann.
In Deutschland gab es den Staatsbankrott schon zwei Mal. Das erste Mal in der Zeit der "Inflation" 1923 zur Zeit der Weimarer Republik, als die deutsche Reichsmark praktisch wertlos wurde. Damals kostete ein Brot eine Billion Mark. In Folge der Inflation wurde als neue Währung die so genannte "Rentenmark" eingeführt. Den zweiten Staatsbankrott gab zur Zeit der deutschen Teilung nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahr 1948, woraufhin die D-Mark in den westlichen Besatzungszonen, der späteren BRD, eingeführt wurde.
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