Ein Beamter ist jemand, der beim Staat (beim Bund, bei einem Bundesland oder bei einer Gemeinde) angestellt ist - so gehören zum Beispiel Polizisten, Richter, Staatsanwälte, Lehrer oder viele Menschen, die in der Stadtverwaltung oder im Finanzamt arbeiten, zu den Beamten. Beamte werden manchmal auch "Staatsdiener" genannt und stehen in einem so genannten "öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis" gegenüber ihrem Arbeitgeber. Sie haben dadurch andere Rechte als normale Angestellte. Daraus ergeben sich zwar auch Nachteile, insgesamt ist die Stellung eines Beamten allerdings mit großen Vorteilen gegenüber normalen Arbeitnehmern verbunden.
Zu diesen Vorteilen gehört, dass Beamte nicht gekündigt werden können. Das so genannte Dienstverhältnis endet mit der Versetzung des Beamten in den Ruhestand, wenn er 65 Jahre alt ist. Der Beamte erhält im Unterschied zu normalen Arbeitnehmern keine Rente, sondern eine "Pension". Diese ist im Allgemeinen höher als eine Rente. Die Höhe hängt auch davon ab, welche Position der Beamte während seiner Dienstzeit hatte.
Es gibt den "Einfachen Dienst", den "Mittleren Dienst", den "Gehobenen Dienst" und den "Höheren Dienst". Je höher der Beamte steigt, desto höher ist seine Besoldung (sein Gehalt) und desto höher ist dann auch seine Pension. So wie andere Berufsgruppen müssen auch Beamte in den nächsten Jahren länger arbeiten, um Altersbezüge zu bekommen. Das Alter für das Erreichen der Pension wird schrittweise auf 67 Jahre heraufgesetzt. Der Beamte muss für seine Altersversorgung keine monatlichen Beiträge in die Rentenkasse entrichten. Das ist ein weiteres Zeichen für das so genannte "Alimentationsprinzip". Dieses soll einen "amtsangemessenen Lebensunterhalt" des Beamten sicherstellen. Zu den weiteren Vorteilen gehört, dass ein Beamter zum Beispiel weniger für seine Kfz-Versicherung bezahlen muss oder dass Beamte sich leichter Geld von der Bank leihen können, da nicht die Gefahr besteht, dass sie arbeitslos werden.
Zu den Nachteilen gehört, dass Beamte im Bedarfsfall vom Dienstherren, also dem Staat, versetzt werden können. Das heißt, sie müssen eine neue Aufgabe erfüllen, entweder in derselben Dienststelle oder sogar in einer anderen Stadt. Gegen diese Versetzung können sie zwar gerichtlich vorgehen, aber der Dienstherr, also der Staat, hat normalerweise größere Rechte als der Beamte. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass Beamte nicht streiken dürfen. Dies gilt zumindest für Beamte mit so genannten "hoheitlichen Aufgaben" wie Soldaten, Polizisten oder der Beamte der Staatsverwaltung wie Richter oder Staatsanwälte. Jüngste Gerichtsurteile erlauben aber anderen Beamten, wie zum Beispiel Lehrern, zu streiken, da dieses Recht Beamten laut Gesetzen der Europäischen Union zusteht.
Nicht jeder, der beim Staat oder bei öffentlichen Einrichtungen (im Öffentlichen Dienst) arbeitet, ist automatisch ein Beamter. Beamter wird man nur, wenn man dazu ernannt wird. Arbeitet jemand im Öffentlichen Dienst ohne diese spezielle Ernennung, dann ist er ein Angestellter oder anderweitig Beschäftigter im Öffentlichen Dienst. Die Ernennung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. So kann jemand zum "Beamten auf Lebenszeit", zum "Beamten auf Zeit", "Beamten auf Probe", "Beamten auf Widerruf" und zum "Ehrenbeamten" ernannt werden.
Den Status des Beamten gibt es schon seit vielen tausend Jahren. Er hat seinen Ursprung im alten China, im Orient und im Römischen Reich. Ursprünglich waren Beamte Personen, die den Herrscher umgaben und ihm unbedingte Treue leisteten. Als Gegenleistung für ihre Dienste hatten sie die Garantie, dass ihr Chef ihr ganzes Leben lang für sie sorgte. Schon früh hatten die Beamten innerhalb des Staates eine herausgehobene Stellung, ob als Schreiber, Berater, Eintreiber von Steuern oder zum Schutz des Herrschers.
Ab dem Mittelalter bildete sich in Europa der Stand der Fürstendiener heraus, aus dem die Beamten hervorgingen. In Europa wurden in Frankreich und Preußen im 18. Jahrhundert die Grundlagen des modernen Beamtentums geschaffen. Napoleon I. benötigte für die Verwaltung Frankreichs treu ergebene Staatsdiener und fand diese in erster Linie im Bürgertum. Deutsche Länder wie Preußen oder Bayern nahmen Frankreich als Vorbild für ihre Gesetze über das Beamtenwesen. Im 19. Jahrhundert wuchs die Zahl der Beamten gewaltig, da der Staat seine Tätigkeit stark ausweitete.
Nach dem Zweiten Weltkrieg schafften die Siegermächte Großbritannien, Frankreich, USA und die Sowjetunion das Beamtentum in Deutschland ab, weil viele der Beamten dem Naziregime gedient hatten. Nach der Gründung der Bundesrepublik wurde das Berufsbeamtentum 1950 allerdings wieder eingeführt. In der DDR wurde der Status des Berufsbeamtentums abgeschafft, auch wenn Angestellte im Staatsdienst vergleichbare Aufgaben und Rechte hatten.
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