von Tanja Lindauer
Das Wort "Embargo" stammt vom spanischen Verb "embargar", was übersetzt behindern oder in Beschlag nehmen heißt. Ein Embargo kann von einer bestimmten Gruppe von Ländern gegen ein anderes Land ausgesprochen werden. Wenn ein Land zum Beispiel gegen die Völkerrechte (das sind Verträge, in denen geregelt wird, wie ein Land sich in Friedens- und Kriegszeiten zu benehmen hat, darunter fallen zum Beispiel auch die Menschenrechte) im Allgemeinen verstößt, kann es von anderen Ländern auf Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen bestraft werden.
Diese Strafe - man nennt sie auch "Sanktion" - kann zum Beispiel sein, dass die Länder keine Waren mehr in das Land liefern und das Land auch keine Waren mehr verkaufen kann. Das heißt, Import (Einkauf von Waren aus dem Ausland) und Export (Verkauf von Waren) werden unterbunden. Diese Sanktion nennt man Embargo. Ein Embargo ist also ein politisches Druckmittel. Das Land, gegen welches das Embargo ausgesprochen wurde, gerät dadurch in wirtschaftliche und politische Nöte. Dabei unterscheidet man verschiedene Embargo-Arten, nämlich das "Waffenembargo", das "Teilembargo" und das "Totalembargo".
Bei dem Waffenembargo werden keine Waffen, Munition oder Ähnliches mehr an das Land ver- oder von dem Land gekauft. Deutschland hat zum Beispiel ein Waffenembargo gegen Simbabwe oder den Kongo verhängt. Bei einem Teilembargo sind nur bestimmte Bereiche der Wirtschaft betroffen. Deutschland hat zum Beispiel ein Teilembargo gegen die Elfenbeinlüste verhängt, was Diamanten betrifft. Bei einem Totalembargo wird jeglicher Handel verboten. Ein solches bestand etwa bis 2003 gegen den Irak. Die Vereinigten Staaten haben seit langem ein Wirtschaftsembargo gegen Kuba verhängt, sodass keine Produkte aus Kuba gekauft oder an das Land verkauft werden können. Die USA brechen außerdem die wirtschaftlichen Beziehungen zu anderen Ländern ab, die mit dem kubanischen Staat handeln.
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letzte Aktualisierung: 28.10.2016
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