Lexikon: Botschaft und Konsulat

Eine Botschaft ist eine "diplomatische" Vertretung eines Staates in einem anderen Staat. Sie liegt in der Stadt eines Landes, in der die Regierung ihren Sitz hat. In einer Botschaft sitzt ein Botschafter, dessen Hauptaufgabe es ist, die Interessen seines eigenen Landes im Gastland zu vertreten. In Deutschland wird ein Botschafter vom Bundespräsidenten ernannt. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt dabei auf der wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit mit dem Staat, in dem er arbeitet. Zudem soll er die so genannten "bilateralen" Beziehungen stärken und fördern. Dabei handelt es sich um die Beziehung zweier verschiedener Länder untereinander - also in diesem Fall die zwischen dem Land des Botschafters und seinem Gastland. Ein Botschafter hat aus diesem Grund in wichtigen Angelegenheiten das Recht, direkt mit dem eigenen Regierungschef oder dem Außenminister sprechen zu dürfen. Andererseits kann der Staatschef seines Gastlandes sich in wichtigen Fragen auch an ihn wenden. Des Weiteren können sich Landsleute, die sich im Gastland aufhalten oder dort wohnen, an die Botschaft wenden. Dies betrifft beispielsweise Fragen über ihre Staatsbürgerschaft oder solche, die das Standesamt betreffen.

Deutschland verfügt momentan über insgesamt 153 Botschaften in zahlreichen Ländern der Welt. Botschafter können je nach Bedarf auch das Recht erlangen, in mehreren Staaten gleichzeitig aktiv sein zu dürfen. So ist es auch zu erklären, dass Deutschland momentan zwar zu insgesamt 195 Staaten diplomatische Beziehungen pflegt, aber nicht in jedem dieser Länder eine Botschaft hat. Die Botschaften selbst haben unterschiedliche Größen, sind aber an der Bedeutung und Größe des jeweiligen Gastlandes angepasst. In der deutschen Botschaft in Washington in den USA arbeiten zum Beispiel mehr als 100 Mitarbeiter, während in den Botschaften kleinere Länder teilweise auch nur zehn Mitarbeiter zu finden sind.

Der Aufbau einer deutschen Botschaft ist im Ausland dabei stets gleich. Sie besteht einerseits aus einer "Kanzlei" und andererseits aus der "Residenz". Die Kanzlei setzt sich aus unterschiedlichen Abteilungen zusammen. Die größte Abteilung ist die politische, darüber hinaus gibt es noch zusätzlich Abteilungen, die sich mit Handels-, Militär-, oder Kulturfragen auseinandersetzen. In der Residenz lebt der Botschafter zusammen mit seiner Familie - deshalb sagt man auch, er "residiert" in der Botschaft. Hier werden auch Gäste empfangen oder Veranstaltungen zu verschiedenen Anlässen durchgeführt. Bei kleineren Botschaften befinden sich Kanzlei und Residenz in einem Gebäude, bei größeren Botschaften können sich die beiden Gebäudeteile auch in eigenen Häusern in unterschiedlichen Stadtteilen befinden.

Das Gelände, auf dem eine Botschaft liegt, steht nach dem Völkerrecht dabei unter besonderem Schutz. Das Gastland darf es ohne Einwilligung des Botschaftslandes nicht betreten. Daher sieht man in den Nachrichten immer wieder, wie Staatsbürger auf das Botschaftsgelände flüchten, weil ihnen die Einreise in das jeweilige Land verboten worden ist. So war dies auch im Jahre 1989 der Fall, als Flüchtlinge aus der DDR Zuflucht in der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag suchten. Am 30. September desselben Jahres verkündete der deutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher, dass den Bürgern der DDR, die sich in der Prager Botschaft befanden, die Einreise in die Bundesrepublik nun genehmigt werden würde.

Unterstützt wird ein Botschafter in seiner Arbeit von den Mitarbeitern der so genannten "Konsulate". Ein Konsulat hat im Gegensatz zur Botschaft keine diplomatischen Aufgaben und seine Mitarbeiter sind direkte Ansprechpartner für Bürger und Bürgerinnen, die sich im Gastland aufhalten. Einige Botschaften verfügen zwar über konsularische Abteilungen, die solche Aufgaben wahrnehmen, aber bei Fragen bezüglich Ausstellungen von wichtigen Dokumenten wie Pässen oder dem Melden von Geburten, Hochzeiten oder Todesfällen ist das Konsulat zuständig. Zudem informiert das Konsulat über die Ein- und Ausreisebedingungen ins Gastland, beispielsweise wenn ein Visum zur Einreise benötigt wird.

Auch wenn Touristen des Heimatlandes im Gastland in Notsituationen geraten, kann man sich an das Konsulat wenden. So zum Beispiel falls die Geldbörse mit dem Personalausweis gestohlen wurde oder man Opfer anderer Kriminalität geworden ist. Die Beamten, die in einem Konsulat arbeiten, erledigen dabei die gleichen Aufgaben wie die Gerichte oder die Behörden in den Ämtern des Heimatlandes.

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letzte Aktualisierung: 02.06.2015

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