Ministerpräsident ist die Bezeichnung für ein politisches Amt. In Deutschland ist der Ministerpräsident der Regierungschef eines Bundeslandes. Nur in den Bundesländern, die lediglich aus einer Stadt bestehen, den so genannten Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin, gibt es andere Bezeichnungen: Der Bremer und der Hamburger Regierungschef heißen offiziell "Präsident des Senats". In Bremen trägt er, zusammen mit einem weiteren Mitglied des Bremer Senats, auch den Titel "Bürgermeister", in Hamburg den Titel "Erster Bürgermeister". Der Regierungschef des Landes Berlin ist der "Regierende Bürgermeister".
In den meisten Staaten der Welt ist "Ministerpräsident" auch die Bezeichnung für den Regierungschef des gesamten Landes, so zum Beispiel in Italien, Spanien, Russland, Irland oder Polen. Manchmal nennt man ihn auch Premierminister, zum Beispiel in Großbritannien. In Deutschland und Österreich heißt der Chef oder die Chefin der Bundesregierung hingegen "Bundeskanzler" oder "Bundeskanzlerin". Es gibt unterschiedliche Wege, Ministerpräsident zu werden. In einigen Ländern, dessen Staatsform eine parlamentarische Demokratie ist, wird der Ministerpräsident vom Parlament - also der Volksvertretung - gewählt. Das ist etwa in Spanien und Italien der Fall. In anderen Ländern wird der Ministerpräsident vom Präsidenten ernannt. Beispiele hierfür sind Frankreich und Russland.
In Deutschland wird der Ministerpräsident in geheimer Wahl bestimmt, und zwar von den Mitgliedern des Landtags im jeweiligen Bundesland. In Berlin heißt der Landtag Abgeordnetenhaus, in Bremen und Hamburg Bürgerschaft. Kommt im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit, also mehr als die Hälfte aller möglichen Stimmen, zustande, reichen im zweiten und dritten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen. Zum Ministerpräsidenten wird in der Regel ein Abgeordneter der stärksten Partei in der Landesregierung gewählt. Der Ministerpräsident wird für die Dauer einer Wahlperiode, also meistens für fünf Jahre, bestimmt. Er kann vorher aber auch freiwillig zurücktreten oder abgewählt werden.
Der Ministerpräsident eines Landes kann abgewählt werden, wenn der Landtag der Meinung ist, dass der Regierungschef seine Arbeit nicht gut macht. Stimmt die Mehrheit der Abgeordneten gegen den Ministerpräsidenten, kann er nicht im Amt bleiben. Meistens ist es so, dass der Landtag gleichzeitig einen Nachfolger bestimmt. Das ganze Verfahren nennt man dann "konstruktives Misstrauensvotum". "Konstruktiv" heißt das Verfahren, weil gleichzeitig ein Vorschlag für einen neuen Regierungschef gemacht wird. 1956 wurde so in Nordrhein-Westfalen Karl Arnold (CDU) als Ministerpräsident abgelöst, 1966 Franz Meyers (CDU). In manchen Ländern wie Rheinland-Pfalz, Bremen und Hamburg kann auch einzelnen Ministern beziehungsweise Senatoren das Misstrauen ausgesprochen werden.
In einigen Bundesländern ist es nicht notwendig, gleichzeitig einen Nachfolger für den Ministerpräsidenten zu benennen. Dann nennt man das Verfahren "destruktives Misstrauensvotum". "Destruktiv" heißt es hier, weil kein neuer Vorschlag gemacht wird und es nur um die Abwahl des Regierungschefs geht. Es ist beispielsweise in der Verfassung Berlins verankert. Bayern ist das einzige Bundesland, das kein Misstrauensvotum kennt. Hier muss der Ministerpräsident zurücktreten, "wenn die politischen Verhältnisse ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten zwischen ihm und dem Landtag unmöglich machen" (Art. 44 Abs. 3 Bayerische Verfassung).
In einigen Bundesländern kann der Ministerpräsident auch selbst die so genannte "Vertrauensfrage" stellen, aber nur wenn eine Regierungskrise vorliegt. Mit der Vertrauensfrage kann der Ministerpräsident testen, ob die Mehrheit der Landtagsabgeordneten noch hinter ihm steht und seine Politik unterstützt. Das passierte zum Beispiel am 12. September 2000 in Hessen. Der damalige Ministerpräsident Roland Koch (CDU) stellte wegen gesetzeswidriger Spenden für seine Partei die Vertrauensfrage. In namentlicher, also nichtgeheimer, Abstimmung erhielt Koch alle 56 Stimmen des Bündnisses aus CDU und FDP.
Der Ministerpräsident stellt sich eine Gruppe von Mitarbeitern zusammen. Diese werden zu Ministern ernannt und bilden dann die Regierung, die auch "Kabinett" genannt wird. Genau so macht es auch der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin für die Regierung der Bundesrepublik - dann spricht man vom "Bundeskabinett". In der Regierung kümmert sich jeder Minister um bestimmte Aufgaben: Der Innenminister ist zuständig für die Polizei, der Finanzminister für das Geld, der Landwirtschaftsminister für die Landwirtschaft und der Verkehrs- und Umweltminister eben für den Verkehr und die Umwelt. In der Politik gibt es einige Bereiche, für die nur die Bundesländer zuständig sind. Schule ist zum Beispiel "Ländersache", da darf sich die Bundesregierung nicht einmischen. Zuständig sind die Bildungsminister der Länder. Auch Fragen des Rundfunks oder die Lebensmittelkontrolle werden von den Ländern geregelt. Der Ministerpräsident muss auch nach Lösungen für wirtschaftliche und politische Probleme suchen. Er soll sich um Verbesserungen und Veränderungen für die Bürger kümmern und "sein" Bundesland nach außen vertreten, bei Reisen ins Ausland oder bei Sitzungen des Bundesrates.
Liste der aktuellen Ministerpräsidenten:
• Baden-Württemberg: Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen)
• Bayern: Markus Söder (CSU)
• Berlin: Michael Müller (SPD) (Regierender Bürgermeister)
• Brandenburg: Dietmar Woidke (SPD)
• Bremen: Carsten Sieling (SPD) (Präsident des Senats und Bürgermeister)
• Hamburg: Peter Tschentscher (SPD) (Erster Bürgermeister)
• Hessen: Volker Bouffier (CDU)
• Mecklenburg-Vorpommern: Manuela Schwesig (SPD)
• Niedersachsen: Stephan Weil (SPD)
• Nordrhein-Westfalen: Armin Laschet (SPD)
• Rheinland-Pfalz: Malu Dreyer (SPD)
• Saarland: Tobias Hans (CDU)
• Sachsen: Michael Kretschmer (CDU)
• Sachsen-Anhalt: Reiner Haseloff (CDU)
• Schleswig-Holstein: Daniel Günther (CDU).
• Thüringen: Bodo Ramelow (Linke)
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