Das Wort Fraktion leitet sich vom Lateinischen "fractura" ab, was soviel wie Bruch oder zerbrechen bedeutet. Allgemein ist damit eine Gruppe von Leuten gemeint, die ähnliche gesellschaftliche Interessen und Ziele haben und sich für diese gemeinsam einsetzen. Im politischen Sprachgebrauch wird der Begriff für eine Gruppe von Menschen mit gleichen politischen Ansichten verwendet, die sich in einem Parlament - also einer gewählten Volksvertretung - freiwillig zusammengeschlossen haben. Diese Gruppe ist dann ein (Bruch-)Teil des Parlamentes.
Solche Fraktionen gibt es zum Beispiel in Gemeinde- und Stadträten oder im Land- und Bundestag. Meistens bestehen die Fraktionen aus Mitgliedern einer Partei. Es gibt aber auch gerade in den kleineren Parlamenten wie Gemeinde und Kommunalvertretungen Fraktionen, die aus parteilosen Mitgliedern bestehen oder deren Mitglieder in Verbänden oder Interessengemeinschaften organisiert sind. Außerdem gibt es Fraktionen, in denen Mitglieder verschiedener Parteien sind. So besteht die so genannte "Unions-Fraktion" (auch "Union") im Deutschen Bundestag seit Jahrzehnten aus Mitgliedern von CDU und CSU. Diese Parteien bezeichnen sich auch als Schwesterparteien, da sie eigentlich dieselben Ziele haben, aber jeweils nur in einer begrenzten Region zur Wahl antreten - denn die CSU kann nur in Bayern gewählt werden und die CDU in allen übrigen deutschen Bundesländern.
Fraktionen haben eine besondere Bedeutung im parlamentarischen Leben. So können sie Vertreter in die verschiedenen "Fachausschüsse" schicken und bei der Erarbeitung von Gesetzen mitwirken. Damit aber eine Gruppe als Fraktion anerkannt wird, muss sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Mitglieder eines solchen Zusammenschlusses müssen mindestens fünf Prozent aller im Bundestag vertretenen Abgeordneten ausmachen. Das sind bei derzeit 620 Mitgliedern mindestens 31 Abgeordnete. Gruppen von mindestens drei Abgeordneten, die aber weniger als fünf Prozent aller Mitglieder ausmachen, werden als Gruppe bezeichnet. Diese Gruppen haben nicht so viele Rechte wie die Fraktionen. Einzelne Abgeordnete, die keiner Gruppe oder Fraktion angehören, werden als "fraktionslose Abgeordnete" bezeichnet.
Im "Plenarsaal", dem großen Sitzungssaal des Deutschen Bundestages, sind die Sitze nach verschiedenen Fraktionen aufgeteilt: So sitzen zum Beispiel die Abgeordneten der CDU/ CSU-Fraktion zusammen sowie diejenigen der SPD- oder der Grünen-Fraktion. Bundestagsfraktionen haben zahlreiche Rechte. So steht Ihnen ein Sitzungszimmer in den Räumen des Reichstagsgebäudes, in dem sich der Bundestag befindet, zu. Die Fraktionen stellen Mitglieder des Ältestenrates und bekommen zusätzliches Geld für die Fraktionsführung. Die Fraktionen werden von so genannten Fraktionsvorsitzenden geführt. Der Fraktionsvorsitzende wird von den Mitgliedern der jeweiligen Fraktion gewählt. Er wird von einem oder meist mehreren Stellvertretern unterstützt.
Bei manchen Abstimmungen im Parlament tauchen die Worte "Fraktionsdisziplin" oder "Fraktionszwang" auf. Das bedeutet, dass die Mitglieder einer Fraktion sich vor einer wichtigen Abstimmung beraten, wie sie abstimmen werden. Im Ergebnis stimmen dann alle Fraktionsmitglieder gleich ab. Das bedeutet, dass sich die Abgeordneten so verhalten sollen, wie es die Partei vorschreibt. Von den Abgeordneten wird also verlangt, dass sie sich an die Vorgaben halten, selbst wenn sie eigentlich nicht damit einverstanden sind. Einerseits kann den Abgeordneten zwar niemand vorschreiben, wie sie abstimmen sollen. Das verstößt sogar gegen die deutsche Verfassung. Andererseits halten sich aber die meisten Abgeordneten an die Vorgaben der Partei, weil sie befürchten müssen, bei der nächsten Wahl nicht mehr aufgestellt zu werden, wenn sie sich nicht an die Vorgaben ihrer Partei halten.
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