von Sebastian Zender
Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die "UN-Konvention über die Rechte des Kindes". In diesem Übereinkommen wurden erstmals weltweit gültige Grundwerte für den Umgang mit Kindern formuliert. Es fordert eine neue Sicht auf Heranwachsende als eigenständige Persönlichkeiten.
Allgemein haben alle Menschen auf der Welt Rechte. Zum Beispiel das Recht zu sagen, was man denkt, das Recht, nicht unmenschlich behandelt oder gequält zu werden und das Recht, an das zu glauben, was man für richtig hält. Nachzulesen sind diese Rechte in der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", die 1948 von den Vereinten Nationen (englisch: "United Nations", kurz UN) verabschiedet wurde. Zusammen bilden die vertraglichen Regelungen, die für alle Mitgliedsstaaten gelten, das so genannte "Völkerrecht".
UNICEF ist das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen. Zum Beispiel setzt es sich dafür ein, dass Schulen in armen Ländern errichtet werden. Obwohl die Menschenrechte natürlich auch für Kinder gelten, wurde man sich bei den Vereinten Nationen im Laufe der Jahre bewusst, dass Kinder darüber hinaus besonderen Schutz und deshalb auch besondere Rechte brauchen. Eine wichtige Vorkämpferin der Kinderrechte war die britische Lehrerin Eglantyne Jebb. Nach den Schrecken des Ersten Weltkriegs gründete sie die Kinderhilfsorganisation "Safe the Children" ("Rettet die Kinder"). Ihrer Initiative war es außerdem zu verdanken, dass der "Völkerbund", eine 50 Staaten umfassende Vorgängerorganisation der Vereinten Nationen, 1924 einer "Erklärung der Kinderrechte" zustimmte. Diese Erklärung wurde jedoch kaum umgesetzt und mit Ausbruch des Zweiten Weltkriegs brach vieles, das man bis dahin in Bezug auf Menschen- und Kinderrechte erreicht hatte, in sich zusammen.
Heute müssen Eltern bei uns mit Strafen rechnen, wenn sie sich nicht ausreichend um ihre Kinder kümmern - aber das war nicht immer so. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete 1959, wie zuvor schon der Völkerbund, eine "Erklärung der Rechte des Kindes". Das Problem bei einer solchen Erklärung ist aber, dass darin nur Absichten festgehalten werden. Das bedeutet, dass sich die einzelnen Staaten zwar daran halten können, aber eben nicht unbedingt müssen. Deshalb schlug die polnische Regierung 1979 vor, aus dieser Erklärung ein völkerrechtlich bindendes Übereinkommen zu machen. Jedes Land, das unterzeichnet, ist dazu verpflichtet, sich an die darin aufgeschriebenen Rechte zu halten.
Es dauerte weitere zehn Jahre, bis 1989 die "Konvention über die Rechte des Kindes" (Konvention bedeutet "Übereinkunft") angenommen wurde. Als Kind gilt in der Konvention jeder, der noch nicht 18 Jahre alt ist. Die 54 Artikel, in denen die genauen Rechte der Kinder aufgeschrieben sind, beruhen auf vier Grundsätzen:
1. Das Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden - sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.
2. Das Wohl des Kindes hat Vorrang: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden - dies gilt in der Familie genauso wie für staatliches Handeln.
3. Das Recht auf Leben und Entwicklung: Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang die Entwicklung der Kinder zu sichern - zum Beispiel durch Zugang zu medizinischer Hilfe, Bildung und Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch.
4. Die Achtung vor der Meinung des Kindes: Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen und respektiert sowie ihrem Alter und ihrer Reife gemäß in Entscheidungen einbezogen werden.
Aus diesen Grundsätzen lässt sich beispielsweise das Recht auf ausreichende Ernährung, auf Schutz vor Gewalt oder auf freie Meinungsäußerung ableiten.
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