Lexikon: Regierung

von Lars Borgschulze

Eine Regierung hat die Aufgabe einen Staat oder ein Land zu leiten. In Deutschland gibt es die Staatsform der parlamentarischen Demokratie; das heißt, dass die Regierung durch ein Parlament bestimmt wird, welches wiederum durch das Volk gewählt wurde. Dabei kann man in Deutschland zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen unterscheiden. Während die Bundesregierung für Entscheidungen zuständig ist, die ganz Deutschland betreffen, regeln die Landesregierungen die Geschäfte der einzelnen Bundesländer.

Die Bundesregierung, die man oftmals auch "Bundeskabinett" nennt, besteht aus einem Regierungschef, dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin, und Ministern mit unterschiedlichen Aufgabengebieten (zum Beispiel Gesundheit, Familien oder Umwelt). Die Bundesregierung beschäftigt sich mit allen Fragen der Innen- und Außenpolitik und ist für die Verwaltung des Staates zuständig. Sie wird alle vier Jahre bei den Bundestagswahlen neu vom Volk gewählt. Der Sitz der Regierung ist in Berlin, wo der aktuelle Bundeskanzler meist im Bundeskanzleramt arbeitet.

Während der Bundestagswahlen werden Vertreter der einzelnen Parteien in den Bundestag, dem Parlament Deutschlands, gewählt. Die Mitglieder des Bundestages, die man auch Abgeordnete nennt, gehören unterschiedlichen Parteien an und wählen dann den Bundeskanzler beziehungsweise die Bundeskanzlerin. Dieser kann seinerseits nun seine Minister auswählen.

Bei der Bundestagswahl stellt die Partei den Regierungschef oder die Regierungschefin, also Bundeskanzler/in, die am meisten Stimmen erhalten hat. Da eine Partei alleine selten die absolute Mehrheit aller Stimmen, also über 50 Prozent, erhält, sucht sich die stärkste Partei eine oder mehrere Parteien für eine Koalition, also ein Regierungsbündnis. Die übrigen Parteien des Bundestages, die weniger Stimmen erhalten haben und nicht an der Regierung beteiligt sind, bilden die Opposition zu den Regierungsparteien. Die Opposition hat nun die Aufgabe, die Politik der Regierung besonders genau zu überprüfen und auf Missstände hinzuweisen.

Nachdem der oder die Bundeskanzler/in entschieden hat, welche Politiker er/ sie zu Ministern ernennen möchte, beginnt die eigentliche Arbeit der Regierung. Man kümmert sich beispielsweise um neue Gesetze, ein gutes Straßennetz, um die Höhe des Arbeitslosengeldes, Steuern oder um Gesundheitsreformen. Jedoch beschäftigt man sich in der Regierung auch mit Außenpolitik, also den Beziehungen Deutschlands zu anderen Ländern der Welt oder Deutschlands Rolle in der Europäischen Union.

Der Bundeskanzler hat jedoch das letztliche Bestimmungsrecht und sagt, in welche Richtung die Politik der Regierung gehen muss. Die einzelnen Minister dürfen in ihren Abteilungen zwar eigenständig entscheiden, müssen aber darauf achten, dass sich ihre Entscheidungen mit der politischen Meinung des Bundeskanzlers deckt. Gesetze dürfen jedoch nicht ohne eine Mehrheit mit den andere Parteien des Bundestages verabschiedet werden. Erst wenn ein Gesetzesentwurf eine Mehrheit im Bundestag hat, kann es also amtlich werden.

Neben der parlamentarischen Demokratie in Deutschland gibt es auch weitere Regierungsformen. In der Monarchie zum Beispiel wird ein Monarch oder eine Monarchin wie König oder Königin meist durch Erbfolge das alleinige Oberhaupt eines Staates. Während in der absoluten Monarchie der Monarch die gänzliche Macht ausübt, ist seine Macht durch eine Verfassung in der konstitutionellen Monarchie stark begrenzt. Zu diesen beiden Gruppen können arabische Staaten wie Katar, Kuwait oder die Vereinigten Arabischen Emirate gezählt werden. In anderen Ländern wiederum gibt es auch die parlamentarische Monarchie, bei der es zwar noch einen Monarchen gibt, der allerdings keinen großen Einfluss auf politische Entscheidungen hat. Diese werden ganz ähnlich wie im parlamentarischen Regierungssystem in Deutschland durch ein Parlament geregelt. Beispiele für diese Regierungsform sind das Vereinigte Königreich, seine ehemaligen Kolonien Kanada, Australien und Neuseeland oder die Benelux-Länder Belgien, die Niederlande und Luxemburg.

Des Weiteren gibt es auch Regierungen, die durch das Einparteiensystem an die Macht gelangen können. Im Gegensatz zum Parlamentarismus in Deutschland steht dem Volk hier nur eine einzige Partei zum Wählen zur Verfügung, so dass es keine Oppositionsparteien gibt und diese Regierungspartei alleinige, uneingeschränkte Entscheidungsgewalt hat. Diese Regierungspartei wird auch als "Staatspartei" bezeichnet. Dieses System wird häufig durch Druck und Gewalt von staatlicher Seite gegenüber den Menschen eines Landes aufrechterhalten, weswegen das Einparteiensystem einer Diktatur sehr nahekommt. Beispiele für diese Regierungsform findet man heute in China, Kuba und Nordkorea.

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letzte Aktualisierung: 25.02.2025

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