Das Wort Euthanasie stammt aus dem Griechischen. Der erste Teil "Eu" bedeutet "gut", "schön", "leicht" oder "richtig", und "thanatos" heißt übersetzt "Tod". Führen wir die beiden Teile zusammen, entsteht in etwa "Der schöne/ leichte Tod". In der Alltagssprache wird Euthanasie meist als Fremdwort für "Sterbehilfe" verwendet. Unter Sterbehilfe versteht man, dass zum Beispiel eine schwer kranke Person von ihrem Leiden erlöst wird: Man hilft ihr - durch Gabe von Medikamenten, die den Tod herbeiführen, oder dem Abschalten der lebenserhaltenden Maschinen - beim Sterben.
Dieses Thema ist sehr umstritten, denn hier stellen sich einige wichtige ethische Fragen. Es ist vor allem eine Frage der Verantwortung: Wer darf entscheiden, wann und wie beim Sterben geholfen wird? Dazu kommt, dass der Todeswunsch des Patienten bewertet werden muss: Ist es ein "echter" und "begründeter" Todeswunsch oder eine vorübergehende Verstimmung - eine Meinung, die er vielleicht bald ändern wird? "Die Würde des Menschen ist unantastbar", heißt es im Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes. Doch was ist in diesem Fall würdig und wer entscheidet es? Ist es würdig, wenn ein Mensch gegen seinen Willen mit Hilfe von Maschinen und neuester Technik am Leben gehalten wird? Wann beginnt und endet das "Leben"?
Der Begriff Euthanasie wird in Deutschland in diesem Zusammenhang jedoch mittlerweile meist vermieden, weil die Tötungen zur Zeit des Dritten Reiches im Zuge der "Rassenlehre" und dem Streben nach dem "perfekten Menschen" ebenfalls Euthanasie genannt wurden. Das Leben behinderter, alter und unheilbar kranker Menschen wurde von den Nationalsozialisten im Herbst 1939 als "nicht lebenswert" erklärt. Allein die Opfer der "nationalsozialistischen Kindereuthanasie", bei der körperlich und geistig behinderte Kinder bis zum Alter von 16 Jahren durch Giftspritzen getötet wurden, werden auf mindestens 5.000 geschätzt. Diese grausamen Morde wollten die Nazis damals auch noch medizinisch und "wissenschaftlich" rechtfertigen.
Eine dritte Verwendung des Begriffs Euthanasie findet sich im Zusammenhang mit der "Einschläferung" von Tieren, die durch die hohe Dosierung eines Schlafmittels herbeigeführt wird. Gründe hierfür sind meist eine unheilbare Krankheit und der Wunsch, das Tier von seinem Leiden zu erlösen. Aber auch zum Beispiel sehr aggressive und bissige Hunde werden manchmal einfach eingeschläfert. Dazu berechtigt ist ausschließlich ein Tierarzt. Das Tierschutzgesetz formuliert es so: "Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. (…) Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat." So steht es im Paragraphen 4 des Tierschutzgesetzes.
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