von Tanja Lindauer
Das gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische System des Feudalismus bildete sich etwa ab dem 10. Jahrhundert in West- und Mitteleuropa heraus. Der Begriff "Feudalismus" leitet sich vom lateinischen "feudum" ab, was "Lehngut" bedeutet. Aber was versteht man eigentlich darunter?
Das Leben der Bauern war zu früheren Zeiten sehr anstrengend, viele von ihnen lebten in großer Armut. Sie mussten täglich viele Stunden hart arbeiten und hatten kaum etwas zu essen. Im Mittelalter gab es nur wenige Bauern, die ein eigenes Gut mit einem Grundstück besaßen. Denn viele Männer wurden in den Krieg gerufen, die Höfe verarmten und die zurückgebliebenen Familien nahmen Schulden auf, um sich ernähren zu können. Deshalb unterstellten die meisten Bauern sich einem Ritter oder Adligen, welche ein Grundstück besaßen. Die Bauern wurden dann zu so genannten "Grundhörigen". Somit mussten sie nicht in den Krieg ziehen, dafür aber bestimmte Dienste für den Adligen verrichten, der im Gegenzug für den Schutz der Grundhörigen sorgte.
Es gab auch Bauern, die so genannte "Leibeigene" waren. Das heißt, dass ein Grundherr über seinen Arbeiter verfügen durfte und dieser ihm hörig war. Die Bauern waren somit der Rechtsprechung ihres Grundherren unterworfen. Der Grundherr war wiederum von einem höherrangigen Adeligen abhängig, dessen Land er als "Lehen" erhalten hatte. Denn im Besitz der Landtümer waren die Monarchen, Adeligen und die Kirche. Sie gaben ein Stück ihres Landes dann an einen Untertanen ab, der dafür treue Dienste wie Kriegsdienst ausüben musste. Der Grundherr, der über einen Leibeigenen verfügte, war also wiederum einem Herren, dem Lehnsherren oder Lehnsgeber, unterstellt und war dessen "Vasall" (das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "Knecht"). Der Grundherr durfte ein Landgut oder einen Bauernhof nutzen und musste seinem Herrn dafür treu Gefolgschaft leisten. Dieses System der gesellschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen Lehnsherren und Vasallen nennt man auch "Lehnswesen".
Die Leibeigenschaft war bis in die Neuzeit verbreitet. Die Leibeigenen, die in den meisten Fällen Bauern waren, waren zu so genannten Frondiensten verpflichtet: Die Bauern mussten für ihre Grundherren bestimmte Dienstleistungen (den "Fron") verrichten - sie arbeiteten auf dem Landstück, das den Grundherren gehörte, und mussten dafür eine Pacht - das ist eine Art Miete - bezahlen. Neben dieser Pacht musste der Leibeigene auch eine so genannte Zehnt leisten, das war eine Form von Steuer. Im Gegenzug standen die Leibeigenen für ihre Dienste unter dem Schutz des Grundherrn.
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letzte Aktualisierung: 25.11.2011
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