Als sexueller Missbrauch gelten alle sexuellen Handlungen, die an Kindern oder Erwachsenen, die sich nicht wehren können, gegen ihren Willen verübt werden. Alle diese Taten sind strafbar. Es gibt auch Formen der sexuellen Bedrängung, die zwar noch nicht per Gesetz strafbar sind, aber im psychologischen Sinn als Missbrauch bezeichnet werden, weil sie jemandem seelischen Schaden zufügen können - zum Beispiel, wenn jemand mit Worten bedrängt wird. Menschen, die Kinder durch Worte oder Taten sexuell nötigen oder belästigen, indem sie sie zum Beispiel über ihre Sexualität ausfragen oder von eigenen sexuellen Handlungen erzählen oder sie gegen ihren Willen anfassen und streicheln, machen sich in jedem Fall strafbar. Der sexuelle Missbrauch kann so weit gehen, dass die Täter sie an intimen Körperstellen anfassen, sich vor ihnen entblößen, sie zu sexuellen Handlungen überreden oder zwingen oder sie gar vergewaltigen.
Der Extremfall des sexuellen Missbrauchs ist die Vergewaltigung - das bedeutet, dass eine Frau oder ein Mann, ein Mädchen oder ein Junge zum Geschlechtsverkehr gezwungen wird. Auch andere sexuelle Handlungen, bei denen mit Zwang in den Körper einer anderen Person eingedrungen wird, sind Vergewaltigungen - sowohl mit dem männlichen Glied, als auch mit dem Finger oder mit irgendwelchen Gegenständen. Auf die Opfer einer Vergewaltigung wird körperlicher oder auch psychischer Zwang ausgeübt. Sexueller Missbrauch ist nicht nur mit körperlicher, sondern auch mit brutaler seelischer Gewalt gegen andere verbunden - betroffene Menschen leiden oft ihr ganzes Leben darunter. Die meisten Menschen müssen dann Hilfe bei einem Psychologen suchen und eine Therapie machen, um mit dem schlimmen Schockerlebnis zurechtzukommen.
Wer sexuell bedrängt oder missbraucht wurde, sollte unbedingt zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Vor allem ist es wichtig, nach einer Vergewaltigung möglichst schnell zum Arzt - im Falle von Mädchen und Frauen zu einem Frauenarzt - zu gehen und sich untersuchen zu lassen. Zunächst kann er prüfen, ob eine Behandlung notwendig ist und Hilfe bieten. Auch wird zum Beispiel geklärt, ob die Gefahr einer Schwangerschaft besteht und gegebenenfalls die "Pille danach" verschrieben oder es werden weitere Untersuchungen angeordnet. Und nur durch eine ärztliche Untersuchung lässt sich später auch beweisen, dass man Opfer einer Vergewaltigung wurde. Oft ist es hilfreich, sich einer nahestehenden Person anzuvertrauen, die einen dabei unterstützt und begleitet.
Leider kommt es nicht selten innerhalb der Familie oder im Bekanntenkreis zu Fällen von sexuellem Missbrauch. Das Schlimme ist, dass solche Verbrechen oft lange Zeit vertuscht werden und die Opfer im Stillen darunter leiden. Viele belästigte oder missbrauchte Kinder, Jugendliche oder auch Erwachsene trauen sich nicht, jemandem davon zu erzählen - sie schämen sich selbst, haben Angst, dass man ihnen nicht glaubt oder gar ihnen die Schuld gibt. Oft werden sie auch vom Täter unter Druck gesetzt. Jüngere Kinder, die sexuell missbraucht werden, wissen in vielen Fällen überhaupt noch nicht, was mit ihnen passiert und wie sie das Geschehene einordnen oder benennen sollen.
Da einige gewalttätige, sexuell verirrte und pädophile Menschen auch die Anonymität des Internets dazu nutzen, um an Kinder, Jugendliche und ahnungslose Erwachsene heranzutreten, ist es besonders wichtig, sich beim Surfen und Chatten an die Sicherheitsregeln im Internet zu halten und auf keinen Fall seine persönlichen Daten an Fremde weiterzugeben oder sich gar mit ihnen zu verabreden.
Weitere Informationen und Hilfe im Internet:
Sorgentelefon für Kinder- und Jugendliche: 0800-1110333
Nummer gegen Kummer - Webseite: https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php
Infos vom Bundesfamilienministerium: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=119884.html
Gegen sexuelle Gewalt - Hilfe für Mädchen und Frauen: http://www.wildwasser.de/
Weitere Beratungsstellen im Internet:
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