Vogelgrippe auch bei Geflügel im Stall ausgebrochen

von Anna Schäfer - 06.04.2006

Erstmals ist in Deutschland in einem Geflügelbetrieb der Vogelgrippevirus H5N1 nachgewiesen worden. 700 Puten sind im sächsischen Wermsdorf an der Seuche gestorben, weitere rund 30.000 Hühner, Puten und Gänse sollen jetzt notgeschlachtet werden. Am Donnerstag hat sich die Befürchtung bestätigt, dass das Geflügel mit der hoch ansteckenden und auch für Menschen gefährlichen asiatischen Variante des Vogelgrippe-Erregers infiziert war.


In Sachsen werden jetzt etwa 30.000 Hühner, Puten und Gänse notgeschlachtet.

Der betroffene Geflügelmast-Betrieb wurde geschlossen, im Umkreis von drei Kilometern ist ein Sperrbezirk eingerichtet. Damit sich die Krankheit nicht weiter ausbreitet, soll der gesamte Bestand des Hofes von so schnell wie möglich getötet und verbrannt werden. Auch das gesamte Geflügel auf den anderen Höfen im Sperrgebiet wird geschlachtet: insgesamt rund 30.000 Tiere.

Im Februar waren auf der Ostseeinsel Rügen erstmals wild lebende Schwäne am H5N1-Virus gestorben. Fast zeitgleich trat die Krankheit in der Steiermark in Österreich und wenige Wochen später auch in der Schweiz auf. Befallen waren bis jetzt vor allem Schwäne, Enten und andere Wildvögeln.

Aber auch bei einigen wenigen Säugetieren wurde der Virus inzwischen nachgewiesen. Anfang März war bekannt geworden, dass sich erstmals in Europa ein Kater auf Rügen mit dem Geflügelpest-Erreger angesteckt hatte und daran gestorben war. Er hatte vermutlich zuvor einen kranken Vogel gefressen. Kurz darauf wurden zwei weitere tote Katzen auf Rügen gefunden, die den Virus in sich trugen. Auf der Ostsee-Insel war die asiatische Vogelgrippe zum ersten Mal in Deutschland aufgetreten.

Hausarrest für Hunde und Katzen

Die Vogelgrippe bedroht nicht nur Geflügel, sondern auch beliebte Haustiere und sogar Menschen. (Quelle: Marrit N. (stock-xchng))

Der erste tote Kater gehörte zu einem Bauernhof, der in der Vogelgrippen-Schutzzone lag. Weil sich das Tier am Abend seltsam verhielt, hatte sein Besitzer ihn über Nacht eingesperrt. Am nächsten Morgen war er tot. Ein Labor bestätigte, dass der Kater mit der auch für Menschen gefährlichen H5N1-Variante infiziert war. Die Behörden waren sehr besorgt über die Nachricht, dass sich erstmals ein Haustier mit dem Erreger angesteckt hatte. Sein Besitzer wurde deshalb von Ärzten beobachtet, er hatte sich zum Glück aber nicht angesteckt.

Tierhalter, die in Vogelgrippen-Gebieten wohnen, dürfen Katzen nicht aus dem Haus lassen und müssen Hunde bei Spaziergängen an der Leine zu führen. In Regionen, in denen der Virus bereits ausgebrochen ist, sollen streunende Hunde und Katzen vielleicht sogar erschossen werden, damit sie den Virus nicht weiter verbreiten können.

Ende Februar war der Virus nach Deutschland und Österreich auch in der Schweiz ausgebrochen. In der Region Genf und am Bodensee sind tote Vögel mit dem auch für Menschen sehr gefährlichen H5N1-Erreger gefunden worden. Seit diesen ersten Fällen von Vogelgrippe gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz die Stallpflicht für Geflügel, damit sich die so genannten Nutztiere nicht an kranken wildlebenden Tieren anstecken können. Die Behörden haben so versucht zu verhindern, dass die Krankheit auf Nutztiere übergreift.

Ansteckung bisher nicht von Mensch zu Mensch möglich

Die ersten mit H5N1 infizierten Tiere in Deutschland, Österreich und der Schweiz waren wild lebende Schwäne.

Dort, wo der Virus bereits aufgetreten ist, gelten besondere Schutzbestimmungen. So müssen Fahrzeuge desinfiziert werden, ehe sie aus den gekennzeichneten Zonen herausfahren dürfen. Als Risikogebiete gelten auch Landstriche entlang größerer Flüsse und Seen, da hier häufig Zugvögel Rast machen, die den Virus einschleppen könnten. Der Erreger ist erstmalig in Südostasien aufgetreten, weshalb man auch von der "Asiatischen Vogelgrippe" spricht. Nach und nach haben Zugvögel die Krankheit in immer mehr Länder gebracht.

Bislang können sich Menschen nur in direktem Kontakt mit infiziertem Geflügel anstecken, eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht möglich. Wissenschaftler befürchten jedoch, dass sich der Erreger irgendwann so verändern könnte, dass sich Menschen gegenseitig anstecken können. Aber noch ist es zum Glück nicht so weit, und es gibt Hoffnung, dass dieser Fall auch gar nicht eintreten wird.

Deshalb brauchst du jetzt keine übertriebene Angst vor der Vogelgrippe zu haben. Die Krankheit ist im Moment in erster Linie für Vögel gefährlich. Nur Menschen, die sehr engen Kontakt zu kranken Tieren haben, können sich infizieren. Dies ist in der Türkei geschehen, wo bereits einige Menschen am H5N1-Virus gestorben sind. Folgende Regeln solltest du beachten, um jedes Risiko zu vermeiden:

  • Wenn du tote Vögel findest, fasse sie nicht an. Falls du viele tote Vögel auf einmal entdeckst, benachrichtige das Veterinäramt oder die Polizei.
  • Wasche dir gut die Hände, wenn du draußen Federn angefasst hast oder Hautkontakt mit Vögeln hattest. Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, berühre keine Federn.
  • Am gefährlichsten ist der Kot kranker Vögel. Deshalb solltest du vor allem darauf achten, keinen Vogelkot zu berühren.
  • Geflügelgerichte wie zum Beispiel Hähnchen kannst du gefahrlos essen, wenn das Fleisch gut gekocht oder gebraten ist. Auch gekochte Eier stellen kein Risiko dar. Bei 70 Grad Celsius stirbt der Erreger ab.
  • Durch die Luft kann sich der Virus in aller Regel nicht übertragen (es sei denn, es fliegen z.B. in Hühnerställen sehr große Mengen Staub von Vogelkot durch die Luft).


  • Sollte bei dir in der Region die Vogelgrippe bereits ausgebrochen sein, dann achte auf deine Haustiere. Hunde gehören in diesem Fall an die Leine, und Katzen sollten das Haus nicht mehr verlassen dürfen, auch wenn sie es anders gewöhnt sind.

Nachtrag:

- Seit Montag, 1. Mai, darf das Geflügel in der Schweiz wieder ins Freie. Die Stallpflicht wird aufgehoben, da sich die Lage entspannt habe.

- Seit Donnerstag, 11. Mai, darf auch das Geflügel in Deutschland wieder ins Freie. Ausnahmen sind die Gebiete, in denen die Vogelgrippe bereits aufgetreten ist. Nur dort bleibt die Stallpflicht bestehen.

- Seit Freitag, 12. Mai, gilt die Stallpflicht in Österreich nur noch in wenigen Risikogebieten. Überall sonst darf das Geflügel die Ställe wieder verlassen.

Hinweis zum Copyright: Die private Nutzung unserer Webseite und Texte ist kostenlos. Schulen und Lehrkräfte benötigen eine Lizenz. Weitere Informationen zur SCHUL-LIZENZ finden Sie hier.

letzte Aktualisierung: 15.08.2009

Wenn dir ein Fehler im Artikel auffällt, schreib' uns eine E-Mail an redaktion@helles-koepfchen.de. Hat dir der Artikel gefallen? Unten kannst du eine Bewertung abgeben.

38 Bewertungen für diesen Artikel