von Britta Pawlak - 15.04.2009
Unter dem Deckmantel der Freizeitgestaltung hat die HDJ versucht, bereits siebenjährigen Kindern rassistisches Gedankengut einzuimpfen. Nun hat das Bundesinnenministerium die "Heimattreue Deutsche Jugend" verboten. Bereits im vergangenen Jahr sollte die Organisation gestoppt werden - zunächst ohne Erfolg. Viele NPD-Parteimitglieder, darunter auch bekannte Politiker, wirkten offensichtlich bei der Erziehung in den Camps mit. Erneut wird auch über ein Verbot der rechten Partei NPD debattiert.
Hakenkreuze, Hassparolen und Lieder mit nationalsozialistischem Hintergrund standen in der Freizeit der Kinder und Jugendlichen auf dem Lehrplan. Jetzt wurde die neonazistische Organisation "Heimattreue Deutsche Jugend" (HDJ) vom Bundesinnenministerium verboten.
Die HDJ gab sich nach außen hin unpolitisch und beschrieb sich selbst als "aktive, volks- und heimattreue Jugendbewegung für alle deutschen Mädel und Jungen im Alter von sieben bis 29 Jahren". Die Gefährlichkeit des Vereins war aber schon länger bekannt - und auch, dass es sich um eine der wirksamsten rechtsextremen Kinder- und Jugendorganisationen der heutigen Zeit handelte. Bereits siebenjährige Kinder wurden in den Zeltlagern mit fremdenfeindlichen Parolen zu den Neonazis von morgen erzogen. Eine offene und verständnisvolle Haltung gegenüber Menschen, die schwächer oder einfach anders sind, war in der HDJ verpönt.
Kinder zum Hassen erziehen
In solchen Vereinen lassen sich Kinder gut beeinflussen und lenken. So hatten die Rechtsextremen in der HDJ ein geeignetes Ausbildungslager, das ständig "Nachschub" lieferte. Dass so viele NPD-Parteimitglieder dort mitwirkten, bringt die Debatte um ein Verbot der NPD ("Nationaldemokratische Partei Deutschlands") erneut auf den Tisch. Nur das Bundesverfassungsgericht, das höchste deutsche Gericht, kann darüber entscheiden, ob eine Partei verfassungswidrig handelt und somit in Deutschland verboten wird.
Das ist nicht ganz einfach, da in einem demokratischen Staat wie Deutschland eine Partei nur mit hinreichender Begründung und Beweisen verboten werden darf. Gründe für ein Parteiverbot liegen vor, sobald eine Partei "die Demokratie im Staat gefährdet" - also gegen die Verfassung handelt - und dies auch bewiesen werden kann. Bereits vor einigen Jahren versuchte man die NPD zu stoppen, dieser Versuch scheiterte jedoch vor dem Bundesverfassungsgericht.
Warum scheiterte das NPD-Verbotsverfahren?
Zur eigentlichen Prüfung einer Verfassungswidrigkeit der Partei kam es damals nicht. Es hatte sich nämlich herausgestellt, dass in der NPD heimlich zahlreiche V-Leute - also "Verbindungspersonen" - des Verfassungsschutzes eingesetzt worden waren. Diese erhielten Geld dafür, Informationen über ihre Partei an die Sicherheitsbehörde weiterzugeben. Teilweise sogar Führungsmänner der NPD wurden als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes enttarnt.
Nachdem dies bekannt wurde, stellte man das Verfahren im Jahr 2003 ein. Denn die mögliche Verfassungswidrigkeit der Partei wurde auch durch Handlungen und Äußerungen von NPD-Politikern begründet, die in Wirklichkeit mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeiteten. Es war nicht mehr festzustellen, welche Aussagen sie von sich aus oder möglicherweise im Auftrag des Verfassungsschutzes selbst gemacht hatten.
Mit den jetzigen Beweisen, dass sogar die Führungsmänner der NPD gesetzwidrig gehandelt haben, indem sie einen Verein für parteiinterne Zwecke missbraucht haben - nämlich zur Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen im politischen Sinne -, könnte ein erneutes Verbotsverfahren gegen die NPD erfolgreich sein. Wie wirkungsvoll ein NPD-Verbot wäre, bleibt aber umstritten. Einig sind sich die meisten darüber, dass genügend Gründe vorliegen, die ein Verbot der NPD rechtfertigen. Das Problem der "V-Männer" des Verfassungsschutzes stellt allerdings ein großes Hindernis dar. Bis heute ist nicht geklärt, inwieweit die NPD tatsächlich von der Sicherheitsbehörde gesteuert und beeinflusst wurde und wird.
Die NPD verbieten - ja oder nein?
Eines steht fest: Das Problem der Rechtsradikalität und Fremdenfeindlichkeit wäre mit einem Parteiverbot nicht gelöst. Gegner eines NPD-Verbots argumentieren vor allem damit, dass die rechtsradikalen Gruppen im Verborgenen weiterarbeiten und dann noch viel schwerer zu kontrollieren seien. Außerdem würde die NPD im Falle eines Verbots vermutlich noch mehr Sympathien erhalten und der "Reiz" sei für viele umso größer. Befürworter halten dagegen, dass die NPD ihre Gelder ungefähr zu 40 Prozent aus der staatlichen Parteienfinanzierung bezieht. Als anerkannte Partei kann sie viel besser öffentlich Einfluss ausüben - und zum Beispiel über Jugendeinrichtungen rechtes Gedankengut bereits an junge Menschen weitergeben.
Auch für andere rechtsradikale Gruppierungen gilt: Verbote werden nicht die bereits verinnerlichten Weltanschauungen aus den Köpfen der Jugendlichen verbannen. Vor allem eine frühzeitige Aufklärung und mehr soziales Engagement können vor solchen gefährlichen Ideologien bewahren. Zwar ist die HDJ nun verboten worden, sicher ist man damit allerdings noch lange nicht vor dieser Art von Gruppen. Im Jahr 1994 wurde die Wiking-Jugend verboten - diese war der direkte Vorgänger der "Heimattreuen Deutschen Jugend". In der HDJ fanden viele Anhänger der Wiking-Jugend einen neuen Platz, so könnte mit großer Wahrscheinlichkeit auch hier eine Auffangorganisation entstehen.
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