von Tanja Lindauer
In Deutschland ist die Volksverhetzung eine Straftat. Wer zu Gewalttaten gegen andere Menschen aufruft, die eine andere Hautfarbe, eine andere politische oder religiöse Meinung haben, oder zum Hass gegen sie aufstachelt, der begeht Volksverhetzung. Im Beamtendeutsch wird dann häufig davon gesprochen, dass derjenige den öffentlichen Frieden stört. Bei der Volksverhetzung wird die Menschenwürde der betroffenen Personen verletzt. Wenn jemand Volksverhetzung begeht, kann er dafür eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren erhalten oder muss eine hohe Geldstrafe zahlen.
In Deutschland gibt es zwar das Recht auf freie Meinungsäußerung und das schließt zunächst einmal mit ein, dass man fragwürdige Meinungen vertreten oder auch lügen darf. Aber das Gesetz sieht auch vor, dass es bestimmte Einschränkungen gibt, damit Menschen geschützt werden, die von solchen üblen Nachreden betroffen sind. Daher ist es gesetzlich verboten, dass man andere Personen verleumdet. Das bedeutet, dass man nicht mit Absicht Lügen über andere Menschen verbreitet darf. Zur Volksverhetzung gehört zudem auch der Spezialfall der so genannten "Auschwitzlüge". Das bedeutet, wenn man die schlimmen Verbrechen der Nationalsozialisten in Deutschland leugnet oder sie verharmlost, begeht man auch eine Art Volksverhetzung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand behauptet, dass ein Massenmord während des NS-Regimes niemals stattgefunden habe oder wenn er die Taten der Nazis verharmlost, indem er zum Beispiel sagt, dass das alles doch gar nicht so schlimm gewesen sei.
Auch wenn man im Internet Texte oder Videos verbreitet, die die nationalsozialistischen Verbrechen leugnen oder auch zum Rassismus anstacheln, ist das Volksverhetzung. In der Musik kann man ebenfalls der Volksverhetzung begegnen, wenn beispielsweise in den Liedtexten dazu aufgerufen wird, sich gegen eine bestimmte Gruppe von Menschen zu stellen. Auch brutale Computerspiele, die beispielsweise in einem KZ-Lager spielen und in denen man als Kommandant möglichst viele Insassen töten muss, gelten als Volksverhetzung.
Hinweis zum Copyright: Die private Nutzung unserer Webseite und Texte ist kostenlos. Schulen und Lehrkräfte benötigen eine Lizenz. Weitere Informationen zur SCHUL-LIZENZ finden Sie hier.
letzte Aktualisierung: 09.11.2014
Wenn dir ein Fehler im Artikel auffällt, schreib' uns eine E-Mail an redaktion@helles-koepfchen.de. Hat dir der Artikel gefallen? Unten kannst du eine Bewertung abgeben.