von Andreas Fischer
In Österreich gilt die Verhältniswahl, das heißt, die Parteien sind entsprechend ihrer Anzahl der nach der Auszählung erhaltenen Stimmen vertreten. (Bei der Mehrheitswahl dagegen ziehen nach dem "der Gewinner bekommt alles"-Prinzip nur die Kandidaten ins Parlament, die im jeweiligen Wahlkreis die Mehrheit haben. Alle anderen Stimmen verfallen, auch wenn man fast genauso viele erhalten hat wie der Sieger.) Bei der österreichischen Nationalratswahl werden für fünf Jahre 183 Mitglieder in den Nationalrat gewählt. Dabei gibt es neun Landeswahlkreise (Bundesländer), die wiederum in 43 Regionalwahlkreise unterteilt sind.
Jeder wahlberechtigte Bürger - seit 2008 ist das Mindestwahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt worden - hat eine Stimme, mit der er seine bevorzugte Partei wählt. Der Wähler gibt darüber hinaus noch zwei so genannte Vorzugsstimmen ab: für einen Bewerber von der Landesparteiliste sowie für einen der Regionalparteiliste. Man verteilt damit noch jeweils eine Stimme (eine für den Landkreis und eine für die Gemeinde) an einen entsprechenden Kandidaten der gewählten Partei. Für jede der drei Bereiche (Regional-, Landes- und Bundesebene) gibt es ein bestimmtes Auszählungsverfahren. Die abgegebenen Stimmen für eine Partei werden dafür in Prozent umgerechnet. Dabei wird das Verhältnis von den erhaltenen Parteienstimmen zur Gesamtanzahl aller in Österreich abgegebenen gültigen Stimmen berechnet.
Die "Sperrklausel" für die Parteien liegt bei vier Prozent. Die Parteien brauchen also eine Mindestanzahl an Stimmen, um überhaupt vertreten zu sein. Die Stimmen der darunter liegenden Parteien verfallen. Der Sinn der Sperrklausel ist es, dass nicht zu viele kleine Parteien im Parlament vertreten sind. Denn bei sehr vielen Parteien wird es schwierig, die verschiedenen Interessenlagen zu vereinbaren, Entscheidungen treffen zu können und neue Regelungen durchzusetzen. Mit den Vorzugstimmen für die beiden Wahlkreise auf regionaler Ebene und Landesebene werden anhand der Stimmen entsprechende Mandate verteilt. Es werden also Abgeordnete der Parteien gewählt, die in bestimmten Regionen und Bundesländern regieren dürfen.
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