Sozialpartner
Voraussetzung für die Tariffähigkeit ist der Zusammenschluss von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in entsprechenden Organisationen. Die Verbände von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezeichnet man als Sozialpartner.
Aus dem Inhalt:
[...] und -innungen, Landwirtschaftskammern) Sozialpartner (Arbeitgebervereinigungen und Gewerkschaften) Wirtschaftsverbände Unter den Sozialpartnern [...]
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