von Felicia Chacón Díaz und Björn Pawlak
Der Ausdruck "Kartell" geht auf das lateinische Wort "charta" zurück, welches soviel bedeutet wie "Schreiben" oder "Vereinbarung". Tatsächlich hat die Wortbedeutung von Kartell viel mit der Vereinbarung zu tun - es geht nämlich immer um Absprachen zwischen verschiedenen Organisationen, welche zum Teil gemeinsame Ziele verfolgen und durch ihre Zusammenarbeit Konkurrenz durch andere verhindern.
Die Bildung von Kartellen steht der Idee des "freien Wettbewerbs" in der Marktwirtschaft entgegen. Es gibt ganz unterschiedliche handelnde Gruppen, welche gemeinsam ein Kartell bilden können - besonders häufig spricht man von Wirtschaftskartellen und von Kartellen krimineller Natur (wie zum Beispiel "Drogenkartelle"). Immer geht es jedoch um "Marktanteile", welche durch die Kartellbildung geschützt oder ausgeweitet werden. Man spricht erst dann von einem Kartell, wenn der Zusammenschluss schon über einen bedeutenden Marktanteil verfügt.
Ein Kartell verhindert, dass andere Anbieter von ähnlichen Produkten die Absatzmärkte des Kartells erobert. Es gibt verschiedene Strategien, wie so etwas erreicht werden kann - zum Beispiel können Preise eine Zeit lang gedrückt werden, so dass ein finanzschwächerer Konkurrent nicht mehr mithalten kann und schließlich zur "feindlichen" Übernahme bereit steht. Falls das Kartell den gesamten Absatzmarkt für ein Produkt kontrolliert, spricht man von seiner "Monopolmacht" - "Monopol" nennt man eine Marktsituation, in der es für eine bestimmte Ware nur einen einzigen Anbieter gibt.
Zu einem Kartell gehören, rechtlich gesehen, immer mehrere Handelnde (mindestens zwei), welche auch unabhängig voneinander tätig sind. Man hat es also mit ähnlich starken Partnern zu tun. Das besondere an einem Kartell ist, dass seine Mitglieder eigentlich selbst miteinander konkurrieren. Eventuell schließt man sich also nur für einen gewissen Zeitraum zusammen, um einen dritten Konkurrenten auszuschalten. Die strategischen Absprachen zur Bildung eines Kartells werden dabei in gegenseitigem Einvernehmen getroffen, also auf freiwilliger Basis.
Kartelle wirken sich schädlich auf den Wettbewerb aus - denn sie beherrschen den Markt einseitig und können zum Beispiel den Preis für ein konkurrenzloses Produkt in die Höhe treiben. Deshalb wird die Bildung von Wirtschaftskartellen überwacht - so zum Beispiel durch das Bundeskartellamt in Deutschland. Hier gilt grundsätzlich ein Kartellverbot, auch wenn es Ausnahmen gibt: Wettbewerbsbeschränkende Absprachen zwischen Komkurrenten sind nicht zulässig und werden gerichtlich geahndet - zum Beispiel durch hohe Geldstrafen. Auch für die Europäische Union gibt es ein Wettbewerbsrecht.
Im Einzelfall muss sich das Rechtswesen damit auseinandersetzen und entscheiden, ob das Verhalten von handelnden Unternehmen und Organisationen als Kartell anzusehen ist oder nicht. Außerdem unterscheidet man unterschiedliche Typen von Kartellen, von denen manche sogar zulässig sind. Manchmal wird damit argumentiert, dass Kartelle für eine beschränkte Zeit ihre Daseinsberechtigung haben - zum Beispiel, um eine "Strukturkrise" (gemeint ist die Anpassung eines Wirtschaftszweiges an veränderte Markbedingungen) zu überstehen.
Natürlich können nicht alle Kartelle ohne Weiteres haftbar gemacht werden - besonders dann nicht, wenn die Mitglieder der Kartelle (wie bei Drogenkartellen) sich grundsätzlich in der "Illegalität", also gegen die geltenden Gesetze verstoßend, organisieren.
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