von Britta Pawlak - 01.01.2008
Seit dem 1. Januar gilt das neue Rauchverbot auch in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In Schulen, Gaststätten, Behörden und an weiteren öffentlichen Orten darf nicht mehr geraucht werden. Schon im vergangenen Jahr wurde ein solches Verbot in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen eingeführt. Nichtraucher sollen auf diese Weise besser vor dem schädlichen Qualm geschützt werden.
Bundesweit ist es seit September 2007 verboten, in Bahnhöfen, Bussen, Zügen und Taxis zu rauchen. Zigaretten dürfen erst ab 18 Jahren gekauft werden. Verkäufer, die dagegen verstoßen, können mit hohen Geldstrafen rechnen. In Kneipen und Restaurants dürfen sich Raucher ihre Zigarette nun in vielen Bundesländern nur noch in abgetrennten Bereichen anzünden.
Die Mehrheit der Menschen befürwortet die neue Regelung. Einige Raucher fühlen sich dadurch allerdings stark eingeschränkt und benachteiligt. Sabine Bätzing, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, betonte, dass es sich bei dem Gesetz um den Schutz für alle Nichtraucher handle, nicht um Diskriminierung für die Raucher. Für viele ist eine solche Regelung längst fällig. Denn Zigarettenqualm empfinden die meisten nicht nur als lästig, vor allem sind die Gefahren des Passiv-Rauchens nicht zu unterschätzen. Die Giftstoffe können zu Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Beschwerden und Krebs führen.
In weiteren Bundesländern Rauchverbote geplant
Die Gaststätten befürchten durch die neue Regelung Einbußen im Umsatz. In vielen EU-Ländern gilt längst ein Rauchverbot an öffentlichen Orten. Weitere deutsche Bundesländer planen, das Qualmen in Schulen, Kliniken, Behörden, Restaurants, Cafés und Kneipen zu verbieten. Es soll in einigen Ländern aber Einschränkungen geben.
So dürfen im Saarland private Inhaber voraussichtlich selbst entscheiden, ob in ihren Gaststätten Rauchverbot gelten wird. In Baden-Württemberg können die Schulen darüber abstimmen, ob volljährige Schüler in speziellen Raucherecken weiterhin qualmen dürfen.
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