von Tanja Lindauer
Wenn Menschen oder Gruppen in einer Gesellschaft ausgestoßen, benachteiligt oder unterdrückt werden, dann spricht man von Diskriminierung. Menschen können aus den unterschiedlichsten Gründen diskriminiert werden, zum Beispiel aufgrund ihres Aussehens, Geschlechts, ihrer Religion oder ihrer politischen Überzeugung. Das Wort Diskriminierung stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie Unterscheidung oder Abgrenzung. Personen, die benachteiligt werden, unterscheiden sich also von den anderen Menschen durch bestimmte Merkmale. Diese Merkmale werden als negativ bewertet und deswegen werden sie ausgegrenzt.
Aber warum werden manche Menschen diskriminiert? Das kann aus ganz verschiedenen Gründen geschehen. Früher glaubte man zum Beispiel, dass Frauen keine politischen Entscheidungen treffen könnten und daher nicht wählen durften. Andere Menschen werden zum Beispiel aufgrund ihrer Hautfarbe diskriminiert, da andere von ihnen eine schlechte Meinung haben und sie glauben, sie seien besser. Diskriminierung ist häufig die Folge von Vorurteilen und fehlenden Informationen. Es ist natürlich Blödsinn, dass manche Menschen besser oder schlechter sind als andere. Aber nichtsdestotrotz gibt es überall auf der Welt in allen Bereichen Diskriminierung. Manchmal kann es aber auch zu Diskriminierungen kommen, weil zum Beispiel in Gesetzen bestimmte Verhaltensmuster vorgeschrieben werden. Dann muss man die Gesetze prüfen und überarbeiten.
Die Diskriminierung kann dabei auf ganz unterschiedliche Art ausfallen: Es können Beleidigungen, das Ignorieren, gemeine Witze oder zum Beispiel gewalttätige Angriffe sein. Damit man sich als Betroffener besser zur Wehr setzen kann und damit man Diskriminierung besser vorbeugen kann, hat man in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eingeführt. Dieses Gesetz wird oft auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet. Es soll verhindern, dass Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Weltanschauung oder ihres Alters benachteiligt werden. Denn die Gleichberechtigung aller Menschen ist ein Menschenrecht, das man zu beachten hat. Im Artikel 2 der Erklärung der Menschenrechte steht:
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
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letzte Aktualisierung: 11.04.2015
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