Artikel 54: Wortlaut des Vertrages
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN -Kinderrechtskonvention Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten, von ihren Regierungen hierzu gehörig befugten Bevollmächtigten dieses Übereinkommen unterschrieben.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-54-wortlaut-des-vertrages