Tierschutzgesetz
04.08.2007 - Das Tierschutzgesetz besagt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Das Gesetz berücksichtigt, dass Menschen und Tiere in einer Gemeinschaft zusammenleben und voneinander abhängen . Es umfasst die wesentlichen Vorschriften zur Tierhaltung, zur Tötung von Tieren (Schlachtung), Eingriffe und Versuche an Tieren sowie zahlreiche Regelungen zur Zucht und zum Handel mit Tieren.
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