Arbeitskämpfe in Deutschland
Streik ist die kollektive Arbeitsniederlegung als Kampfmittel zur Erreichung tariflich regelbarer Forderungen unter Führung der zuständigen Gewerkschaft. Ein Recht des Arbeitskampfes ist im einzelnen nicht gesetzlich geregelt.
Aus dem Inhalt:
[...] Wer dies nicht macht, gilt als so genannter „Streikbrecher“. Jeder Arbeitnehmer des bestreikten Betriebes/der bestreikten Dienststelle kann an Streiks teilnehmen. [...]
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