Die Karlsbader Beschlüsse
Die Karlsbader Beschlüsse wurden 1819 von den Staaten des Deutschen Bundes zur Sicherung des Metternich-Systems erlassen. Es bestand aus drei Teilen: Bundes-Universitätsgesetz, Bundes-Preßgesetz, Bundes-Untersuchungsgesetz.
Aus dem Inhalt:
[...] in Wirksamkeit bleibt, und bis über diesen Punct definitive Anordnungen ausgesprochen seyn werden, irgend ein Hinderniß im Wege stehen könne. Jedoch [...]
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