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Wahlrecht | einfach erklärt für Kinder und Schüler
13.11.2011 - Das Recht zu wählen bezeichnet man als "aktives Wahlrecht". Wählen darf jeder, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und mindestens 18 Jahre alt ist. Dasselbe gilt für das "passive Wahlrecht", also das Recht, sich als Kandidat zur Wahl zu stellen.
https://www.helles-koepfchen.de/artikel/3280.html
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Wahlrecht
Durch das Wahlrecht wird festgelegt, wer das Recht hat, an Wahlen teilzunehmen. Aktives Wahlrecht bedeutet, dass man jemanden wählen darf, passives Wahlrecht heißt, dass man auch selbst in ein Amt gewählt werden darf. Aktiv wahlberechtigt sind Personen, die ein bestimmtes Alter erreicht haben. Diese Altersgrenze liegt in den meisten Fällen zwischen 16 und 18 Jahren.
http://www.politik-lexikon.at/wahlrecht/
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Wer wählt hier wen?
Die SchulsprecherInnen des jeweiligen Bundeslandes wählen die LandesschulsprecherIn und deren StellvertreterInnen. Zu dieser Wahl dürfen alle SchulsprecherInnen und SchulsprecherstellvertreterInnen der Schulen eines Landes antreten (passives Wahlrecht ). Wählen dürfen bei dieser Wahl allerdings nur die SchulsprecherInnen (aktives Wahlrecht ), also die schon gewählten VertreterInnen der SchülerInnen an den einzelnen Schulen.
https://www.demokratiewebstatt.at/thema/schule-und-demokratie/ueberschulische-schuelervertretungen/wer-waehlt-hier-wen/
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Volljährigkeit
Jugendliche in Österreich werden mit ihrem 18. Geburtstag volljährig und damit voll handlungsfähig. Sie erlangen volle Geschäftsfähigkeit. Vor Erreichen dieses Alters gilt das Jugendschutzgesetz, es gibt also eigene Regeln zum Schutz von Jugendlichen. Mit der Volljährigkeit verbunden ist auch das passive Wahlrecht: Man darf ab dann auch gewählt werden, d.h. als Abgeordneter oder als Abgeordnete in den Nationalrat einziehen.
http://www.politik-lexikon.at/volljaehrigkeit/
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Generationenkonflikt
Wie in allen entwickelten Industriestaaten findet auch in Deutschland ein demografischer Wandel statt, der durch Bevölkerungsrückgang und Überalterung der Gesellschaft (niedrige Geburtenrate, steigende Lebenserwartung) gekennzeichnet ist.
Aus dem Inhalt:
[...] Grundsätzlich können Staatsbürger in Deutschland ihr aktives Wahlrecht (das Recht zu wählen) und passives Wahlrecht (das Recht, gewählt zu werden) mit 18 Jahren wahrnehmen. [...]
https://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/generationenkonflikt
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Türkei
03.08.2004 - Länderlexikon: Die Türkei liegt zu einem kleinen Teil in Europa und zu einem großen Teil in Asien. Die Türkei hat eine lange Geschichte. So wurde Istanbul um 330 nach Christus zur Hauptstadt des Römischen Reiches - unter dem Namen Konstantinopel. Später hieß sie Byzanz und war wieder Hauptstadt eines großen Reiches. Es folgte das Osmanische Reich, das von Sultanen regiert wurde und zeitweise bis vor die Tore von Wien reichte. Unter Kemal Atatürk entstand die moderne Türkei.
Aus dem Inhalt:
[...] (aktives Wahlrecht), seit 1934 durften sie sich selbst zur Wahl stellen (passives Wahlrecht). [...]
https://www.helles-koepfchen.de/artikel/332.html
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Wer wählt wen
In der Volkschule gibt es oft keine KlassensprecherInnen. Jedenfalls ist es da nicht gesetzlich bestimmt. Nach dem Gesetz muss es von der ersten bis zur vierten Schulstufe ein Klassen- oder ein Schulforum geben. Dieses besteht aus LehrerInnen und Eltern, die sich regelmäßig treffen, um Entscheidungen zu fällen.
Aus dem Inhalt:
[...] zu wählen. Jede Schülerin und jeder Schüler der Klasse kann sich dieser Wahl stellen (passives Wahlrecht ). Alle SchülerInnen der Klasse dürfen wählen (aktives [...]
https://www.demokratiewebstatt.at/thema/schule-und-demokratie/wahlen-innerhalb-der-schule/wer-waehlt-wen/
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Staatsbürgerschaft und Einbürgerung - Entscheide Dich
20.02.2008 - Deutschland war bis zum Zweiten Weltkrieg (1939–1945) ein Auswanderungsland. Seither hat es sich zum Zuwanderungsland Nummer eins in Europa entwickelt. In Deutschland leben gegenwärtig ca. 82,2 Millionen Menschen. Fast jeder Zehnte von ihnen hat keinen deutschen Pass, ist also "Ausländer" im Sinne des Grundgesetzes.
Aus dem Inhalt:
[...] und passive Wahlrecht bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europaparlamentswahlen Anwendung von Menschen- und Bürgerrechten Die Menschen- und Bürgerrechte [...]
http://www.planet-schule.de/wissenspool/entscheide-dich/inhalt/hintergrund/staatsbuergerschaft-und-einbuergerung.html
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Damenwahl!
1918 verdoppelte sich schlagartig die Zahl der Wahlberechtigten in Deutschland. Endlich erhielt die Hälfte der Bevölkerung das ihnen nach heutiger Auffassung selbstverständlich …
Aus dem Inhalt:
[...] In der neuen Weimarer Verfassung wurde das aktive und passive Wahlrecht für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zur Wahl der Nationalversammlung eingeführt. [...]
http://www.wasistwas.de/archiv-geschichte-details/damenwahl.html
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Frauenwahlrecht
Für uns ist es ganz selbstverständlich, dass wir alle - jetzt sogar schon ab 16 Jahren - wählen dürfen. Doch ist es noch gar nicht so lange her, dass es Frauen verboten war zu wählen. In Österreich wurde das so genannte Frauenwahlrecht am 12. November 1918 eingeführt. Es hat also den gleichen Geburtstag wie die Erste Österreichische Republik.
http://kiwithek.kidsweb.at/index.php/Frauenwahlrecht
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