Landeshauptmann/Landeshauptfrau
Der Landeshauptmann oder die Landshauptfrau ist das von den Abgeordneten des Landtags gewählte Oberhaupt der Landesregierung. Er oder sie besitzt auf Landesebene eine ähnliche Stellung wie der/die Bundeskanzler/Bundeskanzlerin auf Bundesebene, d.h., die Landeshauptleute sind die politisch wichtigsten Personen eines Bundeslandes.
http://www.politik-lexikon.at/landeshauptmann-landeshauptfrau/