11.06.2014 - Grundgesetz Art. 62 bis 69, Die Regierung: "Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt", so heißt es, ganz lapidar, im Artikel 63 des Grundgesetzes. Was sich da so unspektakulär anhört, bedeutete im Jahr 1948, als der Parlamentarische Rat das Grundgesetz auszuarbeiten begann, einen Meilenstein der deutschen Verfassungsgeschichte.
Aus dem Inhalt:
[...] auch die Verfügungsgewalt des Parlaments über den Kanzler ein: Es kann ihn nur dann seines Amtes entheben, wenn mit einem so genannten "konstruktiven Misstrauensvotum" gleichzeitig ein neuer Kanzler gewählt wird (GGArt. 67). [...]
http://www.planet-wissen.de/geschichte/deutsche_geschichte/deutsche_kanzler/pwiekanzlerimgrundgesetz100.html