Diebesgut verkaufen[Hehlerei]
Pass auf! Die Sache ist klar: deine Freundin hat einen Diebstahl begangen und sich damit strafbar gemacht. Doch was ist, wenn man gestohlene Ware verkauft, verschenkt, kauft oder als Geschenk annimmt? Auch das ist eine Straftat - Hehlerei. Dabei wird vorausgesetzt, dass derjenige, der die Ware annimmt, weiß, dass es sich um Diebesgut handelt.
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=21&titelid=167&titelkatid=0&move=-1