Leitprinzip: Soziale Gerechtigkeit
Soziale Gerechtigkeit ist ein zentraler Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaates und damit Teil des allgemeinen Gerechtigkeitsbegriffs: Als Ordnungs- und Verteilungsprinzip unterliegt soziale Gerechtigkeit ständigen Wandlungen und muss immer wieder neu bestätigt werden.
Aus dem Inhalt:
[...] In dieser Forderung drückt sich der Wunsch aus, bei der Güterverteilung die Ansprüche aller Bürger in gleichem Maße zu berücksichtigen. [...]
https://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/leitprinzip-soziale-gerechtigkeit