Franz von Sickingen
* 02.03.1481 in Ebernburg bei Bad Kreuznach † 07.05.1523 auf der Burg Nanstein bei Landstuhl SICKINGEN befand sich nach dem Tode seiner Frau 1515 in dauernden Fehden gegen rheinische Städte und Landesherren, in denen er Unterdrücker der Schwachen und Armen sah.
Aus dem Inhalt:
[...] war bemüht, diesem Tun stets eine rechtliche Grundlage zu geben. Da er das seit dem Ende des 15. Jh. im Reich dominierende „Römische Recht“ ablehnte, galt für ihn nach wie vor das „altdeutsche Fehderecht“, ein Faustrecht. [...]
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