Zur Patientenverfügung in sieben Schritten
05.01.2015 - Stellen Sie sich vor: Sie haben einen schweren Unfall und fallen ins Koma. Oder Sie werden dement und können irgendwann nicht mehr alleine essen und trinken. Was sollen Ärzte und Pfleger dann mit Ihnen tun? Und was nicht? Sie können schon jetzt festlegen, was in einer bestimmten Situation in der Zukunft, in der Sie sich selbst nicht mehr äußern können, medizinisch unternommen oder unterlassen werden soll: mit einer Patientenverfügung.
Aus dem Inhalt:
[...] dass eine Patientenverfügung eine Bedingung ist, um sich in einem Haus für betreutes Wohnen einzumieten [...]
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