Gewaltenteilung: parlamentarische Demokratie
Neben dem Rechtsstaatsprinzip und der Volkssouveränität ist die Gewaltenteilung die dritte wesentliche Grundlage einer freiheitlich-demokratischen Ordnung, die besagt, dass die Staatsgewalt auf mehrere unterschiedliche und voneinander unabhängige Institutionen aufgeteilt wird, um durch eine gegenseitige Kontrolle der Gewalten sowohl die Konzentrati...
Aus dem Inhalt:
[...] der jeweiligen Amtsträger greift ebenfalls das Balancesystem zwischen den Gewalten: Der Bundestag wählt den Bundeskanzler, Bundestag und Bundesrat wählen je zur Hälfte die Richter des Bundesverfassungsgerichts. [...]
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