Reformation - Augsburger Religionsfriede
Der Augsburger Religionsfriede vom 25. September 1555 gab den Landesfürsten endgültig das Recht, auf ihrem Gebiet die Konfession zu bestimmen. "Cuius regio, eius religio" wurde zur Grundlage. Das bedeutet übersetzt: "wessen Gebiet, dessen Religion". Dieses Gesetz wurde zwischen Ferdinand, der seinen Bruder Kaiser Karl V. vertrat, und den Reichsstände n geschlossen.
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