Nicht aufpassen als Babysitter[Verletzung der Aufsichtspflicht]
Pass auf! Wenn du regelmäßig als Babysitter arbeitest und dafür bezahlt wirst, schließt du mit den Eltern des Kindes einen Vertrag. Es reicht die Absprache; der Vertrag muss nicht aufgeschrieben werden, um rechtsgültig zu sein. Dieser Vertrag beinhaltet, dass du die Aufsicht über das zu betreuende Kind oder die Kinder übernommen hast.
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=21&titelid=159&titelkatid=0&move=-1