Auslegung von Gesetzen
Auslegung von Gesetzen bedeutet zunächst nichts anderes als deren Interpretation. Die Frage der Auslegung wird wie alles richtig plastisch am konkreten Einzelfall. Als Beispiel sei hier die Vorschrift des § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) auszugsweise wiedergegeben: „Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr...
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[...] (Analogieverbot). Der Grund hierfür ist der nulla poena sine lege (deutsche Übersetzung: keine Strafe ohne Gesetz)-Grundsatz, der in § 1 Strafgesetzbuch (StGB) [...]
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