Parteiengesetz (Quellentext)
Das Gesetz über die politischen Parteien, auch Parteiengesetz genannt, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 149), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 23.
Aus dem Inhalt:
[...] Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe. (2) Die Parteien wirken an der Bildung [...]
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