Fremde Briefe oder Tagebücher öffnen[Briefgeheimnis]
Pass auf! Wer einen verschlossenen Brief oder sonst ein Schriftstück, das nicht an ihn adressiert ist, öffnet, verletzt das Briefgeheimnis. Das Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich und gehören zu den besonders geschützten Grundrechten im Grundgesetz. Wer das Briefgeheimnis verletzt, macht sich strafbar.
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