Konzert als Institution
Der Begriff „Konzert“ ist doppeldeutig. Er bezieht sich sowohl auf die Gattung wie auf die Institution Konzert. Das dem Begriff „Konzert“ zugrunde liegende lateinische Wort „concertare“ heißt sowohl „wetteifern, kämpfen, streiten, disputieren“ als auch „mit jemandem zusammenwirken“.
Aus dem Inhalt:
[...] musikunspezifischen Realisierungsorten wie Fest, Kirche, Hof, Haus, Gaststättenwesen u.a. oder musikspezifischen wie Oper, Kammermusik und Hausmusik unterscheidet [...]
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