Organisation und Verfahren der Gerichte
Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 20 GG ein Rechtsstaat. Damit der Bürger sein Recht erstreiten kann, ist es erforderlich, dass es Gerichte gibt, vor denen er seine Ansprüche geltend machen kann.
Aus dem Inhalt:
[...] Gerichtsbarkeiten . Hierzu zählen die Zivilgerichte, die Strafgerichte, die Arbeitsgerichte, die Sozialgerichte, die Verwaltungsgerichte und auch die Verfassungsgerichte. [...]
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