Menschen- und Grundrechte in der EU
Die Gründungsverträge der EU enthalten mit den vier Grundfreiheiten und den Nichtdiskriminierungsklauseln einen grundrechtlichen Status. Einen Grundrechtskatalog wie im Grundgesetz gibt es aber bislang nicht.
Aus dem Inhalt:
[...] Die Bedeutung der beiden Chartas wird seit dem Vertrag von Amsterdam (1999) ausdrücklich in der Präambel des Unionsvertrags anerkannt. Die Gründungsverträge enthalten schließlich selbst noch einige grundrechtsähnliche Verbürgungen. [...]
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